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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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130,40 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

Nein, es besteht die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht.

Antwort:

Die Frage lässt sich so pauschal nicht sicher beantworten. Einige grundsätzliche Aussagen:
Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt, aktuell VDI 2077 Blatt 3.5, ist dafür gedacht, die Rohrwärmeabgabe, sofern sie zu wesentlichen Kostenverzerrungen führt, in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Die Vorgehensweise zur Erkennung einer Rohrwärmeproblematik und die Kriterien sind in der Tat davon unabhängig, ob die Rohre sichtbar verlegt sind oder im Estrich oder dgl. Es geht in der Richtlinie allein darum, eine tatsächlich stattfindende Rohrwärmeabgabe als relevant zu erkennen und zu korrigieren.
Nun hat es ein Gerichtsurteil gegeben, dass den Wortlaut der HeizkostenV so interpretiert, dass eine Korrektur nach VDI 2077 nur bei sichtbar verlegten Leitungen gestattet. (Dies wird aus dem Wort „freiliegend“ in der HeizkostenV abgeleitet.) Aus technischer Sicht ist das kein sinnvolles Kriterium, da eine nennenswerte Wärmeübertragung nachweislich (z. B. durch Thermografie und andere Messwerte) auch stattfinden kann, wenn die Rohre für das menschliche Auge nicht sichtbar sind.
Zur Frage, ob auch Heizkosten abgerechnet werden können, wenn die Heizung ausgefallen ist: Eine Heizung, die ein ganzes Jahr ausgefallen ist, sollte keinen Verbrauch haben, den man abrechnen kann. Also vermute ich, die Heizung ist nur zeitweise ausgefallen. Dann kann man natürlich den Verbrauch abrechnen, der angefallen ist. Bei längerfristigen Ausfällen während der kalten Jahreszeit wäre allerdings zu fragen, ob die Wohnung ohne Heizung noch uneingeschränkt nutzbar ist. Wird das verneint, wäre über entsprechende Maßnahmen, wie Mietminderung oder Kündigung nachzudenken. Das lässt sich aber alles nur im spezifischen Einzelfall und unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistands klären.

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