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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Ja, diese Möglichkeit ist gegeben. In Fällen wie dem genannten, in denen es nachvollziehbar zu verschiedenen Rohrwärmeeinträgen kommt, kann die Umlage statt nach der Wohnfläche z. B. nach in der Wohnung vorhandener Rohrlänge geschehen.

Antwort:

Heizkörper geben Wärme ab, weil sie von warmem Wasser durchströmt werden. Es muss also immer zwei Anschlüsse geben, nämlich den Vorlauf, durch den das Wasser in den Heizkörper fließt, und den Rücklauf, durch den es - etwas kälter als im Vorlauf - wieder herausfließt. Das sagt noch nichts über das Rohrsystem. Bei einer Einrohrheizung sind alle Heizkörper hintereinander und mit Vor- und Rücklauf an denselben Strang angeschlossen; das kältere Wasser aus dem Rücklauf des am weitesten stromauf liegenden Heizkörpers fließt mit in den Vorlauf des nächsten Heizkörpers usw. Je weiter stromab also ein Heizkörper an der Leitung hängt, desto kälter ist sein Vorlauf. Durch den sogenannten hydraulischen Abgleich versucht man das ein Stück weit zu beherrschen. Bei Zweirohrheizungen führen die Rücklaufanschlüsse der Heizkörper in eine Rücklaufleitung, und es steht - auch hier unter der Voraussetzung, dass ein guter hydraulischer Abgleich vorhanden ist - allen Heizkörpern dieselbe Vorlauftemperatur zur Verfügung. Noch besser sieht es bei einem Tichelmann-System aus: hier sorgt man dafür, dass der Heizkörper, der an dem kürzesten Stück Vorlaufleitung (gerechnet von der Stockwerksabzweigung) hängt, am längsten Stück Rücklaufleitung hängt. Auf diese Weise erledigt sich ein Teil des hydraulischen Abgleichs von selbst. (Dennoch muss auch bei diesen Systemen ein hydraulischer Abgleich nach VDI 2073 stattfinden.)

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