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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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130,40 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

Nein, das können wir leider nicht leisten. Wenn Sie Zweifel an der Richtkeit der Abrechnung haben, ist Ihr erster Ansprechpartner Ihr Vermieter (oder dessen Vertreter, z. B. die Hausverwaltung). Erzielen Sie beide kein gemeinsames Verständnis darüber, was richtig ist, kann Ihnen z. B. ein Mieterverein bei der Überprüfung behilftlich sein.

Antwort:

Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt soll Kostenverzerrungen korrigieren helfen. Dabei geht es um ein ganz spezifisches Problem, nämlich das der Rohrwärmeabgabe. Idealerweise würde alle Wärme, die in eine Wohnung abgegeben wird, durch die Heizkostenverteiler (HKV) – am meisten verbreitet sind das altbekannte Verdunsterröhrchen und die elektronischen Geräte mit Fernablesung – gemessen. Tatsächlich wird jedoch auch am HKV vorbei Wärme in die Wohnung gelangen, z. B. durch ungedämmt verlegte Heizungsrohre. Diese Wärme trägt dann zur Beheizung der Wohnung bei, wird aber nicht gezählt.

Das ist so lange kein Problem, wie alle Nutzer in etwa dieselbe Menge Wärme auf diesem „Nebenweg“ geliefert bekommen (und die HKV-Messwerte für die gelieferte Wärme nicht zu genau sind; Verdunster haben einen „dicken Daumen“, aber elektronische Geräte sind ziemlich trennscharf).

Nun wurden im Zug der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden häufig zunächst die Gebäudehüllen besser gedämmt, die alte Anlagentechnik aber nicht verbessert. Das führt dazu, dass die Heizkörper weniger aufgedreht werden, also weniger gezählte Wärme abgenommen wird. Die Wärmelieferung über die Rohre bleibt aber in etwa gleich. Ihr Anteil an der in die Wohnung gelieferten Heizwärme wird also größer. Die verbrauchsabhängigen Heizkosten werden auf Basis der von den HKV gezählten Einheiten verteilt. Bis dahin immer noch kein Problem.

Aber Menschen haben unterschiedliche Komfortanforderungen: Nutzer KÜHL hat es gerne etwas kühler, Nutzer WARM fühlt sich nur wohl, wenn es recht warm ist. Im Extremfall ist es nun so, dass Nutzer KÜHL die Heizkörper gar nicht mehr aufdrehen muss, weil schon die Grundwärme seinen Bedarf deckt, während WARM – wenn auch weniger als früher – noch zusätzlich heizt. Damit hat KÜHL auf den HKV den Zählerwert "0" und würde auf der Heizkostenabrechnung bei den verbrauchsabhängigen Kosten 0 EUR zugewiesen bekommen. Nutzer WARM bekommt, weil ja auf seinen HKV eine Zahl größer 0 steht, die gesamte Wärme zugerechnet – auch die, die in der Wohnung von Nutzer KÜHL gelandet ist. Diese Kostenverschiebung wird mit der Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt korrigiert.

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