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VDI 4330 Blatt 4 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Biologische Pollensammlung mit Bienenvölkern

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Biological pollen sampling using bee colonies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
18
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen, insbesondere auch Pollen von gentechnisch veränderten Organismen, mittels Bienenvölkern gesammelt werden können. Die aktiven Sammelbienen sammeln den Pollen, tragen ihn in das Bienenvolk und speichern ihn dort in Pollenzellen (Bienenbrot). Weiterhin tragen Sammelbienen Nektar und Honigtau ein. Letztgenannte Sammelgüter enthalten Pollen, der aus den Antheren der Blüte in den Nektartropfen gefallen ist oder Pollen, der durch den Wind verbreitet im Nektar anderer Blüten bzw. auf klebrigem Honigtau an Pflanzen haften bleibt. Im Bienenvolk werden Nektar und Honigtau durch die Bienen zu Honig konvertiert und gelagert. Honig und Bienenbrot können als Proben für die anschließenden Pollenanalysen genutzt werden, da es möglich ist, ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik anzureichern. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in den Richtlinien VDI 4330 Blatt 1 und VDI 4330 Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen in Honig und Bienenbrot ist in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der technischen Sammlung für das GVO-Monitoring zu sehen (VDI 4330 Blatt 3).

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FAQ

Antwort:

Wärmemengenzähler (WMZ) haben ganz sicher den Vorteil, dass trennscharf erfasst wird, wie viel Wärme genau in den jeweiligen Strang geht. Dennoch sehe ich das Kernproblem nicht als gelöst an: Wenn ich es richtig verstehe, gibt es auch Streit über die Verteilung zwischen den Gruppen "Einrohr" und "Zweirohr". (Warum fällt mir eigentlich gerade der Film "Keinohrhasen" ein?) Es gäbe zwischen diesen beiden Gruppen auch dann immer noch unterschiedliche Erfassungstechnik. Aus meiner Sicht spricht hier einiges für eine Nutzergruppentrennung. Zu rechtlichen Fragen können und dürfen wir Sie nicht beraten.

Antwort:

Dieses FAQ kann, wie auch im Disclaimer oben dargestellt, keine Rechtsberatung liefern oder ersetzen. Aus technischer Sicht plausibel ist das vorgeschlagene Vorgehen, aber ob es rechtssicher ist, kann Ihnen nur ein Rechtsberater oder die Rechtsabteilung eines Abrechnungsunternehmens sagen.

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