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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Einrohr in den Wohnungen, Zweirohr im Haus? Das ist mir nicht verständlich.
Die Anwendung der VDI 2077 Blatt 3.5 (früher: Beiblatt) ist letztendlich unabhängig vom vorhandenen Heizungssystem. Es kommt nur darauf an, ob Rohrwärme tatsächlich in erheblichem Ausmaß vorhanden ist. Es besteht keine Pflicht, der Heizkostenabrechnung eine Dokumentation der Überprüfung beizulegen. Aus dem Fehlen dieser Beilage lässt sich denn auch nicht schlussfolgern, dass keine Überprüfung stattgefunden hätte.

Antwort:

Die Situation klingt in der Tat deutlich nach Rohrwärmeproblematik. Hier ist auf jeden Fall eine 50:50-Verteilung zu bevorzugen, um die Problematik schon einmal ein Stück weit zu entschärfen.

Sie schreiben von Funkwärmezählern. Gemeint sind wahrscheinlich Heizkostenverteiler mit Funkablesung (Geräte an den einzelnen Heizkörpern). Ein Verbrauchswärmeanteil von 54% ist eigentlich unkritisch. Das Abrechnungsunternehmen sollte überprüfen, ob die Basisempfindlichkeit und die Faktoren f_Sk und f_KQ richtig angewendet wurde.

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