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VDI 6000 Blatt 2 - Überprüft und bestätigt

Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Auf einen Blick

Englischer Titel

Provision and installation of sanitary facilities - Workplaces and work stations

Erscheinungsdatum
2007-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Architektur
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
76
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt entsprechend der Verordnung über Arbeitsstätten für Arbeitsstätten/Arbeitsräume in Gebäuden wie Gewerbe- und Industriebauten Büro- und Verwaltungsgebäude Werkstätten Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten (soweit nicht in VDI 6000 Blatt 6 behandelt). Diese Richtlinie gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien, z. B. Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Arbeitsplätze auf Feldern, in Wäldern und sonstigen Freiflächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Baustellen, Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen, Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern, Sie gilt für folgende Räume/Orte: Waschräume, Toilettenräume, Waschplätze in Arbeitsräumen, Sanitätsräume, Kantinen, Teeküchen, Umkleideräume, Pausenräume. Die Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten ist besonders an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie nach den Anforderungen der Hygiene auszurichten. Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein. Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere zu beachten: Mindestanzahl der Sanitärobjekte ausreichend bemessene Bewegungs- und Verkehrsflächen Hygiene und ungehinderte Reinigungsmöglichkeiten funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattungen, sicherheitstechnische Anforderungen, robuste und diebstahlgeschützte Einrichtungen, Wasser- und Energieeinsparung, wirtschaftliche Installationen. Ergänzende Anmerkungen zu Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien Sanitärräumen unter Beachtung der DIN 18024, DIN 18025 sind in dieser Richtlinie enthalten.

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FAQ

Antwort:

Es wäre hilfreich gewesen, wenn Sie in Ihrer Anfrage die Richtlinie und Tabelle erwähnt hätten, auf die Sie sich beziehen. Wir gehen mal davon aus, dass es um VDI 6000 Blatt 1 : 2008-02 ist, Tabelle 3.

Die Bewegungsflächen sind lt. Definition die zur Benutzung eines sanitären Ausstattungsgegenstands erforderlichen Flächen. Das bedeutet, dass Gebrauchstauglichkeit und Mängelfreiheit des Werks nicht per Vermutungswirkung gegeben sind, wenn sie nicht eingehalten sind.

Die Vorgaben für die Bewegungsflächen in der Tabelle gelten, da keine Einschränkungen angegeben sind, immer. Ausnahmen hat der Richtlinienausschuss allein für das Bauen im Bestand zugelassen, da dort mitunter manche Dinge nicht mit zumutbarem Aufwand zu ändern sind. Bei einer Neubauplanung sieht es anders aus: Hier lassen sich Änderungen noch ohne bauliche Maßnahmen umsetzen.

Ebenso ist nicht davon auszugehen, dass die Benutzung eines Gäste-WCs sich wesentlich von der eines sonstigen WCs unterscheidet.

Zeile 10 betrifft den Fall, dass dem WC gegenüber beispielsweise ein Waschbecken oder eine Dusche angebracht wird. Hier gibt die Richtlinie einen Mindestabstand von 75 cm vor. Auch hier sind keine anderen Einschränkungen genannt. Die Angabe gilt also grundsätzlich immer. Den Begriff des En-Suite-Bads kennt die Richtlinie nicht, also gibt es u. E. keinen Grund, es dort anders zu sehen.

Wir können Ihnen also kaum mit Argumenten helfen, Ihren Auftraggeber von kleineren Abständen und Bewegungsflächen zu überzeugen.

Antwort:

Bei wandhängenden WCs ist tatsächlich vieles genormt, nicht aber bei den Stand-WCs. Hier haben die Hersteller Spielraum, sodass nicht a priori davon auszugehen ist, dass jedes WC passt.

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