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VDI 6000 Blatt 2 - Überprüft und bestätigt

Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Auf einen Blick

Englischer Titel

Provision and installation of sanitary facilities - Workplaces and work stations

Erscheinungsdatum
2007-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Architektur
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
76
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt entsprechend der Verordnung über Arbeitsstätten für Arbeitsstätten/Arbeitsräume in Gebäuden wie Gewerbe- und Industriebauten Büro- und Verwaltungsgebäude Werkstätten Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten (soweit nicht in VDI 6000 Blatt 6 behandelt). Diese Richtlinie gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien, z. B. Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Arbeitsplätze auf Feldern, in Wäldern und sonstigen Freiflächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Baustellen, Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen, Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern, Sie gilt für folgende Räume/Orte: Waschräume, Toilettenräume, Waschplätze in Arbeitsräumen, Sanitätsräume, Kantinen, Teeküchen, Umkleideräume, Pausenräume. Die Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten ist besonders an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie nach den Anforderungen der Hygiene auszurichten. Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein. Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere zu beachten: Mindestanzahl der Sanitärobjekte ausreichend bemessene Bewegungs- und Verkehrsflächen Hygiene und ungehinderte Reinigungsmöglichkeiten funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattungen, sicherheitstechnische Anforderungen, robuste und diebstahlgeschützte Einrichtungen, Wasser- und Energieeinsparung, wirtschaftliche Installationen. Ergänzende Anmerkungen zu Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien Sanitärräumen unter Beachtung der DIN 18024, DIN 18025 sind in dieser Richtlinie enthalten.

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FAQ

Antwort:

Das A & O ist die Gebrauchstauglichkeit der Anlagen. Diese ist letztendlich geschuldet. Die angegebenen Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen sind i. W. eine Darstellung des Status quo, nicht jedoch eine Anforderung. (Wobei hier die Frage ist, auf welche Ausgabe der VDI 6000 Blatt 1 - den alten Weißdruck oder den neuen Gründruck - Sie sich beziehen. Wir haben nämlich bei der Überarbeitung einige der Maße nach neueren Entwicklungen angepasst.) Sanitäre Ausstattungsgegenstände dürfen jede Abmessung haben, die als gebrauchstauglich gelten kann; wir greifen nicht in die Gestaltungsfreiheit der Hersteller solcher Produkte ein.
Was die Barrierefreiheit betrifft, empfehlen wir, zusätzlich VDI 6008 Blatt 2 zu beachten.
Wenn explizit "nach VDI 6000 Blatt 1" vereinbart ist, sollten Sie über etwaige Abweichungen und deren Gründe mit dem Auftraggeber reden und gemeinsam entscheiden (und die Entscheidung dokumentieren). Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen nach Fertigstellung nicht bei der Abnahme oder nachher vor einem Gericht irgendwelche Überraschungen ins Haus stehen, die schlicht dadurch zustande kommen, dass man aneinander vorbei kommuniziert hat.

Antwort:

Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Problematik, wie die "Personenstandsbarriere", die durch den bislang gewohnten binären Personenstand m/w entsteht, ausgeräumt werden kann. Es sind erste Lösungsansätze im Gespräch, die in Richtung eines Design for all gehen. Dabei werden die Lösungen für Bestandsgebäude andere sein müssen als für Neubauten. Die Interessen transidenter und intersexueller Menschen werden im Ausschuss durch Vertreterinnen der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) vertreten.

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