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VDI 6000 Blatt 2 - Überprüft und bestätigt

Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Auf einen Blick

Englischer Titel

Provision and installation of sanitary facilities - Workplaces and work stations

Erscheinungsdatum
2007-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Architektur
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
76
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt entsprechend der Verordnung über Arbeitsstätten für Arbeitsstätten/Arbeitsräume in Gebäuden wie Gewerbe- und Industriebauten Büro- und Verwaltungsgebäude Werkstätten Ausbildungsstätten, Schulen, Kindergärten (soweit nicht in VDI 6000 Blatt 6 behandelt). Diese Richtlinie gilt nicht für Arbeitsplätze im Freien, z. B. Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände im Freien, Arbeitsplätze auf Feldern, in Wäldern und sonstigen Freiflächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören. Baustellen, Verkaufsstände im Freien, die im Zusammenhang mit Ladengeschäften stehen, Wasserfahrzeuge und schwimmende Anlagen auf Binnengewässern, Sie gilt für folgende Räume/Orte: Waschräume, Toilettenräume, Waschplätze in Arbeitsräumen, Sanitätsräume, Kantinen, Teeküchen, Umkleideräume, Pausenräume. Die Planung, Bemessung und Ausstattung von Sanitärräumen in Arbeitsstätten ist besonders an den Bedürfnissen der Beschäftigten sowie nach den Anforderungen der Hygiene auszurichten. Die Richtlinie soll unabhängig von allen Verordnungen und Vorschriften ein Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb sein. Bei der Planung und Ausführung sind insbesondere zu beachten: Mindestanzahl der Sanitärobjekte ausreichend bemessene Bewegungs- und Verkehrsflächen Hygiene und ungehinderte Reinigungsmöglichkeiten funktionstüchtige, praktikable und visuell ansprechende Ausstattungen, sicherheitstechnische Anforderungen, robuste und diebstahlgeschützte Einrichtungen, Wasser- und Energieeinsparung, wirtschaftliche Installationen. Ergänzende Anmerkungen zu Planung, Ausführung und Einrichtung von barrierefreien Sanitärräumen unter Beachtung der DIN 18024, DIN 18025 sind in dieser Richtlinie enthalten.

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FAQ

Antwort:

<p>1. Wiewohl Defis von der Bundesärztekammer positiv gesehen werden, weil man hofft, dass sie die doch erschreckend hohe Zahl von mehr als 100000 Toten im Jahr durch plötzlichen Herztod mindern könnten, gibt es m. W. bislang keine Verpflichtung, sie vorzuhalten. Viele Unternehmen halten sie dennoch freiwillig vor.<br /> 2. Auch hier ist mir nicht bekannt, dass es eine Verpflichtung gäbe, eine gesonderte Dusche für Lehrer vorzuhalten. (Anders ist es bei Lehrertoiletten: Die ASR fordern, dass für die Beschäftigten separate Toiletten vorzuhalten sind.)&nbsp;</p>
<p>Es gibt aber noch einen weiteren&nbsp;Aspekt, der zwingend zu beachten ist: Bei der Umwidmung des Raums <strong>muss</strong> die vorhandene Trinkwasser-Installation <strong>bis zum letzten durchströmten T-Stück zurückgebaut</strong> werden, um eine durch Stagnation bedingte Verkeimung (insbes. die Vermehrung von Legionellen) zu vermeiden. <strong>Einfach nur die Dusche und ggf. Waschbecken usw. abbauen und Leitungen mit Stopfen versehen geht nicht! </strong>Es ist auch dringend angeraten, die Auslegung der Trinkwasser-Installation noch einmal anzuschauen: Es kann sein, dass die vorhandenen Leitungen nach Rückbau eines Teils der Installation zu groß ausgelegt sind. Dann müsste der Minderverbrauch durch Zwangsentnahme ausgeglichen oder die Installation neu dimensioniert werden.&nbsp;</p>

Antwort:

<p>Ein Verbot ist mir nicht bekannt. Ich würde persönlich jedoch davon abraten, da nach meiner Einschätzung bei solchen Türen die Gefahr größer ist, dass sich Kinder die Finger klemmen oder aber die Türen beim Pendeln Kinder treffen.&nbsp;</p>

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