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VDI 6000 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Ausstattung von und mit Sanitärräumen - Versammlungsstätten und Versammlungsräume

Auf einen Blick

Englischer Titel

Provision and installation of sanitary facilities - Public buildings and -areas

Erscheinungsdatum
2011-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
50
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinienreihe beschreibt die Anforderungen an die Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und die Ausstattung der Sanitärräume selbst. Dabei werden neben den architektonischen Fragen alle Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung behandelt. Kernstück der Richtlinie sind die Tabellen zum zahlenmäßigen Ausstattungsbedarf und zu den Mindestmaßen. Sie berücksichtigen die Anforderungen an die Ausstattung mit sanitären Einrichtungsgegenständen bei Versammlungsräumen mit besonders hoher Gleichzeitigkeit bei der Benutzung der Sanitärräume (z. B. Theatern).

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FAQ

Antwort:

Das A & O ist die Gebrauchstauglichkeit der Anlagen. Diese ist letztendlich geschuldet. Die angegebenen Maße von sanitären Ausstattungsgegenständen sind i. W. eine Darstellung des Status quo, nicht jedoch eine Anforderung. (Wobei hier die Frage ist, auf welche Ausgabe der VDI 6000 Blatt 1 - den alten Weißdruck oder den neuen Gründruck - Sie sich beziehen. Wir haben nämlich bei der Überarbeitung einige der Maße nach neueren Entwicklungen angepasst.) Sanitäre Ausstattungsgegenstände dürfen jede Abmessung haben, die als gebrauchstauglich gelten kann; wir greifen nicht in die Gestaltungsfreiheit der Hersteller solcher Produkte ein.
Was die Barrierefreiheit betrifft, empfehlen wir, zusätzlich VDI 6008 Blatt 2 zu beachten.
Wenn explizit "nach VDI 6000 Blatt 1" vereinbart ist, sollten Sie über etwaige Abweichungen und deren Gründe mit dem Auftraggeber reden und gemeinsam entscheiden (und die Entscheidung dokumentieren). Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihnen nach Fertigstellung nicht bei der Abnahme oder nachher vor einem Gericht irgendwelche Überraschungen ins Haus stehen, die schlicht dadurch zustande kommen, dass man aneinander vorbei kommuniziert hat.

Antwort:

Der Ausschuss beschäftigt sich mit der Problematik, wie die "Personenstandsbarriere", die durch den bislang gewohnten binären Personenstand m/w entsteht, ausgeräumt werden kann. Es sind erste Lösungsansätze im Gespräch, die in Richtung eines Design for all gehen. Dabei werden die Lösungen für Bestandsgebäude andere sein müssen als für Neubauten. Die Interessen transidenter und intersexueller Menschen werden im Ausschuss durch Vertreterinnen der dgti e. V. (Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität) vertreten.

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