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VDI 6023 - Zurückgezogen

Hygienebewußte Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygienic aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems

Erscheinungsdatum
1999-12
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
40
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Das Dokument gibt weitere Hinweise zu bestehenden relevanten Normen für die Planung, Errichtung, Inbetriebnahme, Nutzung, Betriebsweise und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen auf Grundstücken und in Gebäuden.

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108,60 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

Augenscheinlich handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um eine sogenannte Kleinanlage zur Trinkwassererwärmung (technische Definition). In diesem Fall hat der Monteur schon ganz Recht: Am Austritt der Trinkwassererwärmung (in Ihrem Fall der Wärmetauscher) soll die Temperatur von 55 °C nicht unterschritten werden, damit auch durch die Zirkulation noch immer mindestens 50 °C zurückgeführt werden. Die Zirkulationspumpe soll dazu ununterbrochen betrieben werden.
Zwar existiert ein älteres Regelwerk, das eine abgesenkte Temperatur für max. 8 Stunden bei ansonsten hygienisch einwandfreien Verhältnissen zulässt, doch wird davon heute in der Fachwelt generell abgeraten. Eine etwaige Energieeinsparung, die für eine solch begrenzte Absenkung der Temperatur zu erzielen wäre, müsste gegenüber dem Risiko einer Verkeimung der Anlage vernachlässigbar sein.

Antwort:

Die Frage enthält zu wenige Informationen, um sie abschließend zu beantworten. Wenn es sich hier um die reine ABGABE von (unverändertem) Trinkwasser handelt, wie man sie beispielsweise in Schulen findet, ist keine Absicherung notwendig. Hier handelt es sich zwar um eine Abgabe von Trinkwasser an die Öffentlichkeit, aber es ist in erster Linie eine Trinkwasserentnahmestelle. Handelt es sich jedoch um ein Gerät, das die Trinkwasserqualität in irgendeiner Weise verändert (Kühlung, Kohlensäure o.ä.) oder wenn in dem Apparat Wasserbehandlungseinrichtungen installiert sind (Ultrafilter, Aktivkohlefilter etc.), richtet sich die Risikoeinstufung nach DIN 1988-100, Tabelle A.1:
Bei Aktivkohle oder Ultrafilter im Gerät wäre eine Flüssigkeitskategorie 5 anzunehmen, bei Kühlung ohne Zugabe von Kohlensäure wäre Flüssigkeitskategorie 2 anzunehmen,
bei Zugabe von Kohlensäure min. Flüssigkeitskategorie 3.

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