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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Zur Richtigstellung: Es geht um §31 TrinkwV. (VDI 6023 Blatt 1 hat keine §§.)
Die Anforderungen des §31 sind kumulativ d.h. UND-verknüpft.

Nach Ihrer Beschreibung haben Sie Wohnungsstationen mit < 3 l + Duschen in einem Gebäude mit > 2 WE + Vermietung (gewerbliche Nutzung).

Daher ist die Anlage i.S. der TrinkwV nicht beprobungspflichtig. Entscheidend hierfür ist der Wasserinhalt von weniger als 3 l. (Da mir ein Fachkollege berichtet, dass er diese Frage mit umgekehrtem Relationszeichen, also > statt < erhalten hat, prüfen Sie bitte nochmal, was denn nun den Tatsachen entspricht.)

Antwort:

VDI 6023 Blatt 1, Ausgabe 2022, Abschnitt 5.3.5, stellt (ohne die Großschreibung) fest:

"Nicht mehr benutzte Anlagenteile MÖGLICHST MITSAMT DEM T-STÜCK abzutrennen (siehe Abschnitt 5.3.8)."

Abschnitt 5.3.8 der Richtlinie führt ergänzend aus "Unzulässig sind (...) Totleitungen mit verschlossenen Enden."

Ich finde das eindeutig.

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