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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

In der TrinkwV wird auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik verwiesen. Nach diesen darf das Trinkwasser an der Entnahmestelle eine Temperatur von 25 °C nicht überschreiten. Tut es das doch, ist die Trinkwasserinstallation als mängelbehaftet zu betrachten, und die Ursache muss im Rahmen einer Gefährdungsanalyse/Risikoabschätzung festgestellt werden, um eine Gesundheitsgefährdung von Menschen auszuschließen.

Antwort:

Der VDI beschreibt in seinen Richtlinien und Expertenempfehlungen das nach Ansicht der auf aktuellem Stand aus- und fortgebildeten Fachleute technisch richtige Vorgehen. Er ist nicht befugt, zwingende Verpflichtungen zu "erlassen". Das kann nur der Gesetzgeber. Daher ist jede VDI-Richtlinie oder auch VDI-Expertenempfehlung grundsätzlich nur eine Empfehlung. Allerdings die Empfehlung eines Kreises von ausgesuchten Fachleuten. Um hygienerelevante Aufgaben „richtig“ erledigen zu können, ist neben Kenntnis der Anlage ein Grundwissen über Hygiene erforderlich. Woher dieses Grundwissen stammt, ist jedoch unerheblich.
Kommt es zu einem Schadensfall, z.B. einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Nutzers eines Wasserspenders, will der Betreiber nachweisen, dass er die geschuldete Sorgfalt hat walten lassen. Das beinhaltet auch, dass er sichergestellt hat, dass Personen, die mit relevanten Aufgaben betraut sind, die nötige Qualifikation haben, diese Aufgaben zu erfüllen. Die von uns vorgeschlagenen Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen von VDI-Partnerschulungen sind folglich nur eine, aber nicht die einzige Möglichkeit, diese Qualifikation zu erwerben. Für VDI-Partnerschulungen übernimmt der VDI die Qualitätssicherung und bezeugt mit seinem Logo auf der Schulungsurkunde seine Überzeugung, dass Personen, die an einer solchen Schulung erfolgreich teilgenommen haben, angemessen qualifiziert sind. Sicher können auch andere Qualifikationsmaßnahmen das leisten, nur wissen wir als VDI nicht, wie gut oder schlecht diese sind. Sicher können auch sie als Betreiber auf anderem Wege nachweisen, dass Ihr Personal für bestimmte Aufgaben angemessen qualifiziert ist. Mit der VDI-Urkunde wird es nur einfacher.

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