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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Es gibt keine verbindlichen Vorgaben, welcher Grundkostenanteil im Rahmen der Vorgaben der HeizkV zu wählen ist. Ein hoher Grundkostenanteil ist auf jeden Fall immer dann zu wählen, wenn echte Fixkosten entstehen. Das ist z. B. bei Fernwärme der Fall, wenn durch den Leistungspreis ein hoher Kostenanteil verursacht wird. Wenn andere objektive Sachverhalte vorliegen, die zu einer unplausiblen Kostenverteilung führen, kann dies auch eine Umstellung auf 50/50 begründen. Da es (bislang – eine in Arbeit befindliche Richtlinie soll das ändern) keine klaren Vorgaben gibt, ist jede Mehrheitsentscheidung durch einzelne Eigentümer zunächst einmal anfechtbar. Eine parallele Anwendung von VDI 2077 Beiblatt und Anpassung des Grundkostenanteils würde man in Ihrem Fall nicht empfehlen. Rohrwärme sollte durch VDI 2077 Beiblatt korrigiert werden, alle anderen Einflüsse gegebenenfalls durch die Anpassung der Grundkosten. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Kostenabtrennung für Warmwasser mit Wärmezähler. Im Warmwasseranteil sind natürlich auch Verteilverluste enthalten, die sich letztlich wie Rohrwärme auswirken. In der Korrektur nach VDI 2077 Beiblatt sind diese allerdings nicht enthalten. D. h. es wäre sehr logisch, die Heizkosten nach VDI 2077 Beiblatt zu korrigieren, für die Warmwasserkostenverteilung dagegen eine Anpassung des Grundkostenanteils.

Antwort:

Natürlich ist ein sparsamer Umgang mit Energie sinnvoll. D. h., dass Sie natürlich nicht unnötig hohe Raumtemperaturen erzeugen sollten. Dass es in Ihrer Wohnung auch bei niedrigen Außentemperaturen warm bleibt, liegt allerdings vermutlich an guter Dämmung und Rohrwärmebeiträgen.

Antwort:

Auf den Gedanken könnte man kommen, und die Vorgehensweise ist – mit Vernunft angewandt – auch nicht abzulehnen. Das bedeutet: Sie sparen selbstverständlich Energie (und damit Kosten), wenn Sie einen Raum, in dem sich über einige Zeiten niemand aufhält, weniger warm halten. Zu beachten ist aber, dass Räume eine Wärmeträgheit haben: Mit der Absenkung der Raumtemperatur sinkt auch die Wandtemperatur. Je länger der Raum kühl ist und je tiefer die Temperatur, desto mehr kühlen die Wände aus. Zu einem behaglichen Raumklima gehört aber neben einer angenehmen Lufttemperatur auch eine angenehme Strahlungstemperatur, d. h. Wandtemperatur. Das bedeutet, die Wände müssen ebenfalls auf einer akzeptablen Temperatur gehalten werden. Wenn der Raum lange ausgekühlt ist, dauert es auch lange, bis die Wände wieder angenehm warm sind - deutlich länger als das bloße Aufheizen der Luft im Raum. Lange Rede, kurzer Sinn: Absenkbetrieb macht nur dann Sinn, wenn man nicht zu weit absenkt und zeitig genug wieder aufheizt. Aber auch einen Raum, der sehr lange nicht genutzt wird, darf man nicht so weit abkühlen lassen, dass sich Feuchtigkeit niederschlägt!

Antwort:

Gerade das beschriebene ungleichmäßige Heizverhalten führt dazu, dass die Rohrwärmeproblematik wesentlich wird. Heizen alle Parteien einigermaßen gleichmäßig, so kann ruhig Rohrwärme auftreten, sie führt aber nicht zu signifikanten Kostenverschiebungen zwischen den Nutzern. Erst dann, wenn die Nutzer sehr verschiedenes Heizverhalten an den Tag legen, wird Rohrwärme zum Problem. Dann tritt „Unfairness“ auf, allerdings in dem Sinn, dass die „Vielheizer“ die Rohrwärme der „Sparer“ teilweise mitbezahlen. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 28/8/2014.) Da das Ziel der HeizkV letztendlich, in Prosa ausgedrückt, gerade eine faire Verteilung der Heizkosten ist (Jeder soll das bezahlen, was er bekommt.), würde der Rückschritt zur Abrechnung ohne Rohrwärmekorrektur „Unfairness“ bedeuten. In einem solchen Fall ist zu erwarten, dass sich nun die bekannermaßen mit nicht selbst verursachten Kosten belasteten „Vielheizer“ benachteiligt fühlen würden. (Wie das rechtlich zu bewerten wäre, ist eine interessante Frage.)
Der Rückschritt hin zu einer Abrechnung ohne Anwendung der Rohrwärmekorrektur ist gleichwohl möglich. Hinweise auf die Rohrwärmeproblematik liefert die statistische Verteilung der abgelesenen Verbräuche. (Siehe dazu Frage und Antwort vom 25/11/2014.) Nun ändert sich natürlich diese Verteilung von Jahr zu Jahr. Trotzdem wird man nicht jedes Jahr wechseln wollen. Die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt gibt daher auch Hinweise dazu, unter welchen Bedingungen wieder ohne Korrektur abgerechnet werden sollte. Voraussetzung dafür ist aber, dass sich die Verbräuche angeglichen haben.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage nach der 70/30-Verteilung hat hiermit nicht direkt zu tun. Eine Aufsplittung der Heizkosten in verbrauchskostenunabhängige und verbrauchskostenabhängige findet in aller Regel auch bei Anwendung der Rohrwärmekorrektur statt. (Siehe dazu auch Frage und Antwort vom 14/11/2014.) Eine Erhöhung des verbrauchsunabhängigen Anteils an den Heizkosten trägt allenfalls dazu bei, die Empfindlichkeit der Abrechnung etwas zu mildern, weil ein Teil der Rohrwärme in den verbrauchsunabhängigen Kosten „untergeht“. Wärmere Kleidung und eine nicht so hohe Raumtemperatur sind Sparmaßnahmen, die vielleicht sogar der Gesundheit zugute kommen, weil der Sprung zwischen innen und außen nicht so groß ist. Man kann durchaus auch die Frage stellen, ob alle Räume zu allen Zeiten auf demselben Temperaturniveau gehalten werden müssen, und Heizwärme sparen, indem man z. B. weniger genutzte Räume nur zu bestimmten Tageszeiten auf behagliche Temperatur beheizt, sie aber während der Nichtnutzung etwas (aber nicht so weit, dass durch kalte Wände unbehagliche Zustände entstehen) absenkt. Dazu existieren technische Lösungen in Form von zeitgesteuerten Heizkörperventilen, die man inzwischen sogar beim Discounter erstehen kann.

Antwort:

Jeder darf (und kann in vernünftigen Grenzen) so heizen, wie er möchte. Und durch die Abrechnung nach VDI 2077 Beiblatt soll in Fällen mit wesentlichen Rohrwärmebeiträgen dafür Sorge getragen werden, dass auch jeder das an Wärme bezahlt, was er da per Heizkörperventil „bestellt“. Es ist nicht so (wenn Ihre Frage darauf abzielt), dass bei Anwendung der VDI 2077 Beiblatt die Kosten keine Rolle mehr spielen (siehe auch Frage und Antwort vom 10/10/2014). Wenn mehr geheizt wird, wird mehr Wärme verbraucht und es ist mehr Wärme zu bezahlen. Die Summe der Heizkosten, die auftritt, wird wie eine Torte auf die Nutzer verteilt. Die VDI 2077 Beiblatt dient lediglich dazu, sicherzustellen, dass jeder das Stück bezahlt, das er auf dem Teller liegen hat.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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