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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Heizkostenverteiler (HKV) sollen möglichst trennscharf nur die Wärme erfassen, die von dem Heizkörper abgegeben wird, an dem sie angebracht sind. Beschaffenheit und Montage der HKV sind daher genormt. Eine Beeinflussung der Messergebnisse durch andere Wärmequellen im Raum sollte sich dann im Rahmen halten. Eine präzise Beurteilung der konkreten Situation vor Ort ist jedoch per Ferndiagnose nicht möglich.

Antwort:

(Siehe hierzu auch Frage zu verbrauchsunabhängigen Kosten vom 13/11/2014.) Nach dem Verursacherprinzip sollte jeder das – und nur das – bezahlen, was er verbraucht. Das ist einfach zu realisieren, wenn, wie z. B. bei der Beheizung einer Wohnung mit einer eigenen Gastherme, jeder Wohnung direkt ihr Verbrauch zugeordnet werden kann. In diesem Fall ist die Welt abrechnungstechnik in Ordnung: Die Instandhaltung der Heizung ist anhand der Rechnungen des Installateurs nachvollziehbar, das Gas wird mit dem Energieversorger abrechnet und ist 100 % verbrauchsabhängig. Wenn aber mehrere Nutzer von einer Heizungsanlage versorgt werden, klappt das nicht mehr, denn es entstehen Verluste durch die Erzeugung, Bereitstellung und Verteilung der Wärme in die Nutzeinheiten. Solche Kosten sind verbrauchsunabhängig. Sie entstehen schlicht dadurch, dass man theoretisch heizen *könnte*, auch wenn man es nicht tut. Aber alles, was einer spezifischen Wohnung zuzuordnen ist, sollte der Bewohner dieser Wohnung bezahlen. Idealerweise wäre das nur die Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird. Könnte man diese trennscharf erfassen, würde man ganz einfach die Bereitstellungskosten (i. W. Instandhaltung und Verluste) verbrauchsunabhängig, den Rest verbrauchsabhängig abrechnen. Tatsächlich fällt die genaue Abgrenzung aber schwer. (Siehe dazu z. B. Frage vom 29/8/2014.) Wenn eine Rohrwärmeproblematik auftritt, dann wird sie bei höheren verbrauchsunabhängigen Anteilen an den Heizkosten nicht so auffällig. Je höher hingegen der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten, desto eher wird die Rohrwärmeproblematik sichtbar und muss korrigiert werden.

Antwort:

Die Aufgabe des Heizkostenverteilers (HKV) besteht darin, die von einem Heizkörper abgegebene Wärme – und möglichst nur die – zu erfassen. Verdunster sind recht gutmütige Messeinrichtungen, d. h. sie haben einen recht dicken Daumen. Demgegenüber sind die elektronischen HKV recht trennscharf und grenzen Wärme aus anderen Quellen als dem Heizkörper (z. B. in der Küche die Wärme des Herds oder eben auch Rohrwärme) besser ab als Verdunster. Damit wird Rohrwärme eher sichtbar als bei Verdunstern.

Antwort:

Allein dadurch, dass Ihnen die Möglichkeit zum Heizen geboten wird, entsteht Aufwand: eine Heizungsanlage muss vorhanden sein, instandgehalten und betrieben werden. Mit der Bereitstellung von Wärme für den eventuellen Verbrauch entstehen Verluste, weil eine bestimmte Menge Wasser in der Anlage auf einer festgelegten Temperatur gehalten werden muss.

Antwort:

Die üblichen Heizkostenverteiler (HKV) zeigen keine Wärmemengen, sondern willkürliche Einheiten an. Der HKV tut nichts anderes, als den zeitlichen Temperaturverlauf an seinem Messfühler zu integrieren und als – eben willkürliche – Zahl anzuzeigen. Der Messfühler weiß nicht, an was für einem Heizkörper er hängt. Wenn der HKV für 1 Stunde 50 °C misst, addiert er eine bestimmte Menge Einheiten zu seiner Anzeige, gleich, ob er an einem großen Heizkörper im Wohnraum oder an einem kleinen im Bad hängt. Ein großer Heizkörper gibt aber unter sonst gleichen Bedingungen viel mehr Wärme ab als ein kleiner. Die angezeigte Zahl allein ist daher zunächst einmal ziemlich bedeutungslos. Damit sie einen Sinn erhält, braucht man weitere Eingangsgrößen, wie die Normheizleistung des Heizkörpers, die tatsächlichen Systemtemperaturen und Kenngrößen des jeweiligen HKV. Daraus ergibt sich ein Bewertungsfaktor, mit dem die angezeigte Zahl multiplizert wird. Das Resultat, die bewerteten HKV-Werte, geht in die Verteilung der Heizkosten ein. Abgerechnet wird, indem man die während des zurückliegenden Jahrs angefallenen Kosten nach den bewerteten HKV-Werten verteilt. (Siehe aber auch Frage zu verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Heizkosten vom 14/11/2014.) Die Identifikation von HKV-Werten (auch nach Bewertung) mit Wärmemengen in Joule oder kWh ist streng genommen nur eine Veranschaulichung.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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