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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Der jährliche Heizwärmebedarf hängt von den Witterungsbedingungen während des Jahrs ab. Es ist intuitiv verständlich, dass in einem milden Winter insgesamt weniger Heizenergie verbraucht wird als in einem harten. Rohrwärme leistet einen Beitrag zur Beheizung der Wohnung. Ich würde davon ausgehen, dass die Rohrwärmemenge (wohlgemerkt: -menge, nicht -anteil!) insbesondere bei hoher Vorlauftemperatur der Heizung auch über die Jahre deutlich weniger schwankt als der Gesamtverbrauch, da die Rohrlängen innerhalb der Wohnung konstant sind und die Temperaturdifferenz zwischen Rohr und Wohnung auch nahezu konstant bleibt. (Bei einer Vorlauftemperatur von beispielsweise 70°C spielt es keine große Rolle, ob in der Wohnung 20°C oder 21°C herrschen, die Temperaturdifferenz beträgt einmal 50°C, einmal 49°C.) Wenn nun ein Winter mild ist, reicht die Rohrwärme im Extremfall schon aus, um die Wohnung zu beheizen, die Heizkörper werden nicht aufgedreht. Der RohrwärmeANTEIL ist dann recht hoch, aber nur, weil der gemessene Verbrauch gering ist. In einem harten Winter werden die Heizkörper aufgedreht, und es kommt zu einem Sprung in den VerbrauchswärmeANTEILEN, weil nun höhere Werte gemessen werden. Die Berechnung dieser Größen wird in VDI 2077 Beiblatt beschrieben. Diese Richtlinie kann über den Beuth Verlag (www.beuth.de) bezogen oder in Richtlinienauslegestellen (www.vdi-richtlinien.de/auslegestellen) eingesehen werden.

Antwort:

Der einleitende Text zu Tabelle 2 ist zu beachten: "Werden die Anwendungsgrenzen nach Tabelle 2 für alle drei Kenngrößen erreicht, wird die Anwendung eines der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Verfahrens besonders empfohlen."
Dies bedeutet: Erfüllung der Kriterien ist ein deutlicher Hinweis, dass in der Tat eine Rohrwärmeproblematik vorliegt. Die Anwendung eines Rohrwärmekorrekturverfahrens kann jedoch durchaus auch dann sinnvoll sein, wenn nicht alle drei Kriterien erfüllt sind.

Antwort:

Mehr zu heizen kann keinen "Ausgleich" schaffen, sondern führt nur zu einem Mehrverbrauch, der sich auch in der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Wer, sei es aus Umweltbewusstsein oder Sparsamkeit, sei es wegen einer Vorliebe für kühlere Raumtemperaturen, sparsamer heizt, muss in jedem Fall erkennen, dass mehr zu heizen auch bedeutet mehr zu bezahlen.
Die Anwendung einer Rohrwärmekorrektur ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Vermieters/Betreibers. Dieser wird dabei üblicherweise durch sein Ableseunternehmen beraten. Die Auswahl der Methode kann schon deswegen nicht in der Richtlinie vorgegeben werden, weil es von den örtlichen Gegebenheiten (Heizungsanlage, Rohrsystem) abhängt, welches Verfahren am am sinnvollsten ist.

Antwort:

Die Rohrwärmekorrektur nach VDI 2077 Beiblatt ist gerade dann erforderlich, wenn die Rohrwärme signifikant zur Beheizung der Wohnung beiträgt, also genau dann, wenn der Rohrwärmeanteil ein bestimmtes Maß überschreitet.

Rohrwärme führt nicht grundsätzlich zu Kostenverschiebungen, sondern erst dann, wenn Nutzer unterschiedliches Heizverhalten an den Tag legen. Dass, wie Sie schreiben, der Nutzer einer innen liegenden Wohnung nach der Rohrwärmekorrektur höhere Heizkosten zugeordnet bekommt, der einer außen liegenden weniger, liegt schlicht daran, dass der "Vielheizer" (außen) rein aufgrund der Abrechnungsmodalitäten ohne Rohrwärmekorrektur einen größeren Teil der Rohrwärme zugeordnet bekommt, die der "Wenigheizer" (innen) geliefert bekommt.

„Aufgrund der Abrechnungsmodalitäten“ bedeutet: Die Heizkostenverteiler „sehen“ nur einen Teil der Wärme, nämlich den, der über die Heizkörper geliefert wird. Nach den Anzeigewerten wird aber alle Wärme verteilt, auch die, die über ungedämmt verlegte Rohre geliefert wird. Damit bekommt der, der viel heizt, auch viel Rohrwärme zugeordnet, obwohl er näherungsweise ebensoviel Rohrwärme geliefert bekommt hat wie jemand, der wenig heizt. Die Rohrwärmekorrektur hat zum Ziel, Wärme da in Rechnung zu stellen, wo sie genutzt wird. Diese verursachergerechte Zuordnung wird durch die Heizkostenverordnung gefordert.

Da Komfortanforderungen subjektiv sind, ist einerseits "übermäßiges" Heizen kaum definierbar, andererseits geht es auch nicht darum, das Mitbeheizen fremder Wohnungen zu korrigieren, sondern darum, Wärme nach Heizkostenverordnung jeweils der Wohnung zuzuordnen, in die sie gelangt. Die Rohrwärmekorrektur ordnet Ihnen nicht die Wärme zu, die durch die Decken und Wände in Ihre Wohnung fließt; dieser Beitrag dürfte nach meinem Gefühl aufgrund des geringen Temperaturgefälles zwischen Nachbarwohnung und Ihrer Wohnung (zumeist vermutlich nicht mehr als 3 °C) eher gering sein. „Umverteilt“ (gegenüber der Situation ohne Korrektur) wird hingegen die Wärme, welche von ungedämmt verlegten Heizungsrohren in Ihre Wohnung fließt. Hier haben wir ein hohes Temperaturgefälle (je nach Vorlauftemperatur der Heizung wahrscheinlich zwischen 30 °C und 70 °C). Die Heizungsrohre wirken sozusagen wie Heizkörper, nur dass keine Zähler daran angebracht sind.

Antwort:

Aufnahmen mit Wärmebildkameras zeigen deutlich, dass im Estrich verlegte Heizungsrohre sehr gut Wärme in die Wohnung hinein abgeben können. Insofern muss man davon ausgehen, dass eine Rohrwärmeproblematik nicht nur bei frei verlegten Heizungsrohren auftreten kann, sondern auch bei im Estrich oder in der Wand verlegten Rohren.

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Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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