VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Bei fehlender Vereinbarung würde man davon ausgehen, dass nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik verfahren wird, d. h. hier konkret nach VDI 6000 Blatt 1, Tabelle 3. In Fällen, in denen konkrete Vereinbarungen fehlen, ist jedoch sehr genau zu prüfen, welche sonstigen Abreden möglicherweise bestehen, oder welche Gespräche stattgefunden haben, z. B. Alterstauglichkeit (Dann kann ein höherer Sitz sinnvoll sein.) oder Kinderfreundlichkeit (--> niedrigere Höhe). Die beiden Begriffe sind zwar nicht genormt, führen aber zu bestimmten Erwartungen, wie in den Klammern beschrieben.
Antwort:
Die Bewegungsfläche soll im Regelfall mittig vor dem Ausstieg angeordnet sein.
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Manuela Schuhmann
