VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
VDI 6000 Blatt 1 legt nicht zwingend Fliesen als Wandbekleidung fest, sondern fordert wegen des Auftretens von Spritzwasser und Kondensat sowie der Luftfeuchte, dass die Oberflächen wasserfest und leicht zu reinigen sind. Fußboden und Wandflächen im Spritzbereich sollen wasserabweisend bekleidet sein. Die verbleibende Wandfläche und die Deckenfläche sollen so ausgeführt werden, dass sie den überschüssigen Wasserdampf aufnehmen und wieder abgeben können.
Antwort:
Ja.
Zunächst einmal sind nach innen öffnende Türen aus Gründen des Personenschutzes (v.a. mit Blick auf Hilfeleistung von außen) grundsätzlich nicht erwünscht.
Bei einer WC-Kabine mit seitlicher Türöffnung nach AUSSEN kann die Mindestlänge der Kabine 140 cm betragen. Das entspricht ungefähr der Tiefe eines Vorwandelements + Tiefe der WC-Keramik + Tiefe der Bewegungsfläche. Die Türöffnung mit einer Breite von 60 cm deckt sich dann praktisch mit der Tiefe der (Mindest-)Bewegungsfläche von 60 cm.
Bei einer WC-Kabine mit seitlicher Türöffnung nach INNEN muss die Kabinenlänge vergrößert werden, um sicherzustellen, dass die Tür sich auch dann hinreichend weit öffnen lässt, wenn eine hilflose Person auf der Bewegungsfläche liegt. Als absolutes Mindestmaß sehen wir hier einen Zuschlag von 20 cm. Die Kabinenlänge muss in diesem Fall also mindestens 160 cm betragen.
Antwort:
Sanitärgegenstände weisen unvermeidlich Fertigungstoleranzen auf, die zu Abweichungen bei bestimmten Maßen führen können. Ebenso können beim Bauen im Bestand aus technischer Notwendigkeit heraus Abweichungen entstehen. Solange dies nicht die Gebrauchstauglichkeit verletzt, sehen wir diese als zulässig. In solchen und allen anderen Fällen von unvermeidbaren oder mitunter auch bewussten Abweichungen ist es vernünftig, mit dem Auftraggeber über die Abweichung zu sprechen und eine Einigung herbeizuführen und zu dokumentieren.
Antwort:
Eine grundsätzliche Übersicht über Bauwerke, für die in NRW eine Baugenehmigung erforderlich ist, finden Sie in https://www.vialog-bauplanung.com/2019/11/baugenehmigungen-fuer-welche-bauvorhaben-sind-sie-in-nrw-notwendig/. Aber: Baurecht ist Ländersache. Sie müssen also in Ihre jeweilige Landesbauordnung schauen.
Kleingartenordnungen wiederum sind Sache der Städte. Auch hier empfiehlt sich ein Blick in die jeweils aktuelle städtische Kleingartenordnung, um sicher zu sein, was geht und was nicht.
Der Begriff der "Öffentlichkeit" ist leider nicht klar abgrenzbar. Die Frage nach "öffentlich" ist daher nur bedingt eindeutig zu beantworten. Im Zusammenhang mit der TrinkwV und der Abgabe von Trinkwasser gilt für "öffentliche" Räume, "dass die Zugänglichkeit nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird, die von jedermann erfüllt werden können oder dass die Räume nach dem erkennbaren Willen des Berechtigten von jedermann betreten werden dürfen".
In jedem Fall haftet der Vorstand des Kleingartenvereins für die Verkehrssicherheit. Das gilt nicht nur für die bauliche Sicherheit, sondern auch für die Sicherheit des Trinkwassers.
Grundsätzlich gilt die Richtlinienreihe VDI 6000 für alle Räume mit Sanitärausstattung. VDI-Richtlinien sind allerdings keine Gesetze, sondern privatrechtliche Empfehlungen. Heißt: Sie sollten sie anwenden, um im Zweifelsfall nachweisen zu können, dass der Raum entsprechend den üblichen Gepflogenheiten errichtet wurde. Sie dürfen es indes immer anders machen, nur dann müssen Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie alles richtig gemacht haben.
Antwort:
1) VDI 6000 Blatt 6, Ausgabe 2006, liefert in Tabelle 3 Empfehlungen für unterschiedliche Einbauhöhen von Sanitärgegenständen für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Ergänzende und ausführlichere Angaben finden Sie in VDI 6008 Blatt 2, Ausgabe 2012, Tabelle 3. Da eine Höhenverstellung eine zusätzliche Barriere darstellen kann, empfehlen wir die Anbringung von mehreren gleichartigen Sanitärgegenständen in geeigneten unterschiedlichen Höhen.
2) Waschbecken mit seitlicher Armaturenanordnung sind am Markt verfügbar. (Firmenamen möchte ich hier nicht nennen, da ich keine Empfehlungen aussprechen darf.) Es gibt auch runde Einbaubecken, die man so einsetzen kann, dass die Armaturen seitlich angebraucht werden können, sowie für Kindergärten Waschrinnen mit Höhenabstufungen. Dass es keine Angebote gäbe, stimmt also nicht.
Antwort:
Grundlegend ist das Konzept der Bewegungsfläche: Es ist die zur Benutzung eines Objekts nötige Fläche. Die Bewegungsfläche darf in keinem Fall verkleinert werden, da dann per Definition die Benutzung des Objekts nicht mehr uneingeschränkt möglich wäre. Die Bewegungsfläche darf im Normalfall nicht mit der Verkehrsfläche überlappen. Der Wohnungsbau ist hier ein Sonderfall. Da dort als Grundannahme von einer Einzelnutzung ausgegangen wird, darf dürfen die Flächen überlappen.
Nach Feurich/Kühl, "Grundlagen der Sanitärtechnik" (ISBN 978-3-88382-087-3), Arbeitsstättenrichtlinie und Meinung des Ausschusses VDI 6000 ist die Mindestbewegungsfläche vor dem WC 600 mm x 800 mm. Das bedeutet, dass in einer WC-Kabine vor dem WC mindestens 600 mm Platz sein muss. Ohne Kabine haben wäre dort die gegenüberliegende Wand. 600 mm Abstand sind also zulässig, aber nicht besonders komfortabel. Daher empfiehlt Feurich/Kühler 750 mm. Das haben wir übernommen und für gegenüberliegende Gegenstände vorgesehen.
Ihre letzte Frage ist rechtlicher Natur; diese können wir nicht beantworten. Grundsätzlich empfehlen wir, in Zweifelsfällen von der Möglichkeit (bzw. Pflicht) des Planers von Hinweisen an den Bauherrn Gebrauch zu machen und mit dem Bauherrn eine Lösung explizit zu vereinbaren und diese Übereinkunft zu dokumentieren.
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Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen
Manuela Schuhmann
