VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6000? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.
Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Wenn Sie durch die 1,5 cm Abweichung keine Einschränkungen in der bestimmungsgemäßen Nutzung oder im Komfort haben, ist es unwahrscheinlich, dass man das als zu behebenden Mangel bewerten würde.
Antwort:
Die Frage ist sinngleich mit der Frage vom 15.7.2020, die allerdings nur von > 1500 und < 2000 Plätzen sprach. Wir können Ihnen i. W. keine anderen Antwort geben als die dortige: VDI-Richtlinien sind keine Gesetze. Sie DÜRFEN also immer abweichen, wenn es gute Gründe gibt. Um Mängelrügen durch den Auftraggeber zu vermeiden, sollten Sie ihm Ihren Vorschlag und seine Gründe unterbreiten. Stimmt er zu, kann er Ihnen kaum später eine Abweichung von der geschuldeten Art und Güte vorwerfen.
Antwort:
Letztendlich ist die VDI 6000 Blatt 3, wie alle VDI-Richtlinien, eine privatrechtliche EMPFEHLUNG. Will sagen: Wir schlagen Ihnen das vor, von dem die Fachleute sagen "Wir sind überzeugt, dass das funktioniert, weil es gut erprobt ist." Fachleute, Empfänger dieser Empfehlung, können aufgrund eigener Überlegungen zu dem Schluss kommen, dass eine abweichende Lösung das Ziel auch erreicht. Das dürfen sie immer. Es ist nur so, dass dann, wenn man die VDI-Richtlinie (oder andere allgemein anerkannte Regel der Technik) einhält, unterstellt wird, dass das Werk den Anforderungen entspricht. Wenn man abweicht, muss man selber nachweisen, dass die eigene Lösung auch gut war. Letztendlich zählt nur, dass das Werk den Anforderungen des Auftraggebers entspricht (z. B. hinsichtlich der Wartezeit vor dem WC) und der Auftraggeber zufrieden ist.
Antwort:
VDI 6008 Blatt 2 stellt fest, dass i. S. der Barrierefreiheit eine Dusche in jedem Fall vorzuziehen ist, da Wannen häufig nur mit Hilfe nutzbar sind. Zusätzlich müssen bestimmte Sicherheitsmerkmale (u. a. rutschhemmender Boden, Griffe, Notruf) erfüllt sein. Die Wanne sollte nicht zu lang sein, damit man sich mit den Füßen abstützen kann. Der Komfort wird u. a. von der Wassertiefe bestimmt. Sie ergibt sich aus der Höhe der Wanne abzüglich etwa 10 cm wegen des Überlaufs. Eine komfortable Wasserhöhe ist 40 cm, wenn die Rückenneigung 45 Grad beträgt.
Antwort:
Der Pausen-WC-Raum (so die aktuelle Benennung) ist ein WC-Raum im Bereich des Pausenhofs, Foyers oder Treppenraums. Den Daneben wird es nach aktuellem Stand der Beratungen im Ausschuss künftig die Begriffe "Etagen-WC-Raum" (den Unterrichtsräumen auf einer Etage zugeordneter WC-Raum) und "Klassen-WC-Raum" (einem oder mehreren Klassenräumen zugeordneter WC-Raum) geben. Der letztgenannte WC-Raum wäre wohl das, was Sie mit "Stunden-Toilettenraum" bezeichnen.
Abstände werden nirgends genannt. Es liegt jedoch nahe, die Etagen-WCs innerhalb desselben Maximalabstands vorzusehen, den auch die ArbStättV vorsieht, speziell dann, wenn es keine Klassen-WCs geben sollte.
Antwort:
Wenn nur der Kunde selbst die Wanne benutzt und sie nur zum Baden genutzt wird, können (und sollten) Sie ihm die Wanne gerne so bauen. Man muss halt nur gefahrlos ein- und aussteigen können, und der Raum davor, auf dem man sich abtrocknen muss, wenn man das nicht in der Wanne stehend tun kann, muss wiederum entsprechende Deckenhöhe haben.
Wird die Wanne auch zum Duschen benutzt, muss die Deckenhöhe für aufrechtes Stehen zuzüglich Abstand des Brausekopfs vom Kopf des Nutzers ausreichen.
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Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen
Manuela Schuhmann
