VDI 6000 Sanitärtechnik; Ausstattung von und mit Sanitärräumen
Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:
- Wohnungen
- Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Versammlungsstätten und Versammlungsräume
- Hotelzimmer
- Seniorenwohnungen, Seniorenheime
- Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
- Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)
Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000
Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6000? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.
Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.
Antwort:
Die Frage ist keine technische, sondern eine juristische. Daher können wir Ihnen nur Grundsätzliches sagen. VDI 6000 gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie ist daher grundsätzlich einzuhalten, lässt jedoch Abweichungen aus verschiedenen Gründen zu. Räumliche Randbedingungen sind da nur ein Beispiel. Sicherzustellen ist letztendlich immer das Schutzziel. Wenn die Gebrauchstauglichkeit gegeben ist und der Bedarf auch bei der größten anzunehmenden Gleichzeitigkeit gedeckt werden kann, würden wir keine Probleme erwarten.
Antwort:
Der Kinderhort ist ein Teil der Schule, während der Schulkindergarten ein eigenständiger Kindergarten ist, in dem die Schulkinder betreut werden. D. h. es ergeben sich jeweils anderen Anforderungen: Im Fall Hort gehen wir von der Schule aus, im Fall Schulkindergarten vom Kindergarten.
Antwort:
Unsere VDI-Richtlinien gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Das bedeutet, dass sie ein Maß angeben, dass man auch ohne explizite Vereinbarung erwarten darf und das sich bewährt hat. Sie dürfen einzelvertraglich, insbesondere, wenn allein Sie betroffen sind, immer von diesem Maß abweichen. Wenn Sie für sich persönlich eine Premium-Lösung möchten, dürfen Sie das ebenso, wie wenn Sie für sich persönlich (immer angenommen, es betrifft keine Dritten) die spartanische Lösung bevorzugen.
Antwort:
Nach welcher Richtlinie ist gefragt? Tabelle 3 hat nicht in allen Blättern den gleichen Inhalt. In VDI 6000 Blatt 3 sind die Maße beispielsweise in Tabelle 2 aufgeführt.
Die 45 cm Bewegungsfläche vor Handwaschbecken tauchen bei Wohnungen und bei Schulen auf. In anderen Blättern steht dort 55 cm.
Die 45 cm erscheinen sehr eng, aber in VDI 6000 Blatt 6 steht sehr schön:
"Bei gegenüberliegender Anordnung von Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen ist ein Abstand von 75 cm vorzusehen."
Der Hinweis auf Wände ist in der Tabelle bei VDI 6000 Blatt 1 nicht enthalten. Dabei handelt es sich offenbar um einen Fehler.
Vorschlag: Immer eine Bewegungsfläche von mindestens 55 cm vor Handwaschbecken und 80 cm Abstand vor Wänden. Die 80 cm entsprechen auch der Fluchtwegregelung.
Antwort:
In der Tat wird dieser Abstand oft infrage gestellt. Schließlich werden Waschmaschinen häufig auch ohne Abstände in Küchenzeilen eingebaut. Wir haben daher im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie diese Vorgabe noch einmal diskutiert und die Aussage verfeinert: 1) sind bei der Aufstellung von Geräten Lüftungsöffnungen und die Einbauanleitung des Geräteherstellers zu beachten, 2) ist der Abstand von 20 cm auf jeden Fall erforderlich, wenn Reinigung nötig ist.
Antwort:
Der werte Sanitärmeister hat offenbar Fortbildungsbedarf. VDI-Richtlinien genießen dieselbe juristische Verbindlichkeit wie DIN-Normen; sie gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik und sind einzuhalten, solange nichts Abweichendes vereinbart ist. Will sagen: Er hat als vorgeblicher Fachmann im Gebiet diese Richtlinien zu kennen und einzuhalten.
VDI 6000 Blatt 1 sieht eine Montagehöhe von 42 cm (Oberkante Keramik ohne Sitz) vor. Auch nach VDI 6000 sind natürlich geringere Höhen zulässig - aber eben für Kinder.
Eine gewisse Variabilität werden Sie natürlich immer haben, aber eine Spanne von 6 cm würde ich nicht als "normal" ansehen und auch nicht als akzeptabel bezeichnen.
Zwar wird grundsätzlich eine geringere Sitzhöhe als der Darmentleerung zuträglich angesehen, beim Gäste-WC sollten Sie aber an die Möglichkeit denken, dass Sie auch einmal Besuch von Menschen mit Bewegungseinschränkungen bekommen können, beispielsweise von älteren Menschen. Diese haben dann möglicherweise Probleme, sich vom Gäste-WC wieder zu erheben. Auch Sie werden älter werden und möglicherweise den Komfort eines höheren Sitzes schätzen lernen. Und Kinder wachsen erfahrungsgemäß schnell; die Freude ist daher von kurzer Dauer, es sei denn, Sie denken schon perspektivisch an Enkelkinder. ;-)
Aus meiner Sicht ist die Leistung also in jedem Fall mangelhaft.
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Manuela Schuhmann
