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VDI 6000 Sanitärtechnik - Ausstattung von und mit Sanitärräumen

Die Richtlinienreihe VDI 6000 gibt Hinweise zur Ausstattung von Gebäuden mit Sanitärräumen und zur Ausstattung der Sanitärräume selbst. In den einzelnen Blättern der Reihe werden Sanitärräume für unterschiedliche Nutzungszwecke behandelt:

  • Wohnungen
  • Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • Versammlungsstätten und Versammlungsräume
  • Hotelzimmer
  • Seniorenwohnungen, Seniorenheime
  • Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen
  • Vorgefertigte Sanitär-Bauelemente (Fertigsanitärräume, Installationssysteme)

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 6000

Sie haben Fragen zur Richtlinienreihe VDI 6000? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Die Richtlinie VDI 6000 befasst sich mit dem sanitärtechnischen Bedarf und der Ausstattung der Räume; der VDI kann keine Klassengrößen vorgeben. Das ist m. E. Sache des Kultusministeriums.

Antwort:

Die Frage ist keine technische, sondern eine juristische. Daher können wir Ihnen nur Grundsätzliches sagen. VDI 6000 gilt als allgemein anerkannte Regel der Technik. Sie ist daher grundsätzlich einzuhalten, lässt jedoch Abweichungen aus verschiedenen Gründen zu. Räumliche Randbedingungen sind da nur ein Beispiel. Sicherzustellen ist letztendlich immer das Schutzziel. Wenn die Gebrauchstauglichkeit gegeben ist und der Bedarf auch bei der größten anzunehmenden Gleichzeitigkeit gedeckt werden kann, würden wir keine Probleme erwarten.

Antwort:

Der Kinderhort ist ein Teil der Schule, während der Schulkindergarten ein eigenständiger Kindergarten ist, in dem die Schulkinder betreut werden. D. h. es ergeben sich jeweils anderen Anforderungen: Im Fall Hort gehen wir von der Schule aus, im Fall Schulkindergarten vom Kindergarten.

Antwort:

Unsere VDI-Richtlinien gelten als allgemein anerkannte Regeln der Technik. Das bedeutet, dass sie ein Maß angeben, dass man auch ohne explizite Vereinbarung erwarten darf und das sich bewährt hat. Sie dürfen einzelvertraglich, insbesondere, wenn allein Sie betroffen sind, immer von diesem Maß abweichen. Wenn Sie für sich persönlich eine Premium-Lösung möchten, dürfen Sie das ebenso, wie wenn Sie für sich persönlich (immer angenommen, es betrifft keine Dritten) die spartanische Lösung bevorzugen.

Antwort:

Nach welcher Richtlinie ist gefragt? Tabelle 3 hat nicht in allen Blättern den gleichen Inhalt. In VDI 6000 Blatt 3 sind die Maße beispielsweise in Tabelle 2 aufgeführt.
Die 45 cm Bewegungsfläche vor Handwaschbecken tauchen bei Wohnungen und bei Schulen auf. In anderen Blättern steht dort 55 cm.

Die 45 cm erscheinen sehr eng, aber in VDI 6000 Blatt 6 steht sehr schön:
"Bei gegenüberliegender Anordnung von Sanitärobjekten, Wänden und Stellflächen ist ein Abstand von 75 cm vorzusehen."

Der Hinweis auf Wände ist in der Tabelle bei VDI 6000 Blatt 1 nicht enthalten. Dabei handelt es sich offenbar um einen Fehler.

Vorschlag: Immer eine Bewegungsfläche von mindestens 55 cm vor Handwaschbecken und 80 cm Abstand vor Wänden. Die 80 cm entsprechen auch der Fluchtwegregelung.

Antwort:

In der Tat wird dieser Abstand oft infrage gestellt. Schließlich werden Waschmaschinen häufig auch ohne Abstände in Küchenzeilen eingebaut. Wir haben daher im Rahmen der laufenden Überarbeitung der Richtlinie diese Vorgabe noch einmal diskutiert und die Aussage verfeinert: 1) sind bei der Aufstellung von Geräten Lüftungsöffnungen und die Einbauanleitung des Geräteherstellers zu beachten, 2) ist der Abstand von 20 cm auf jeden Fall erforderlich, wenn Reinigung nötig ist.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Manuela Schuhmann
Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen

Manuela Schuhmann

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein
Ihr Ansprechpartner zur VDI 6000

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein

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