Webinar: Sicherheit in der Produktion
Gerade in größeren Betrieben dürfte klar sein, dass eine Delegation der Verantwortung für Arbeitssicherheit vom Arbeitgeber auf die verschiedenen Führungsebenen unumgänglich ist. Dies aber bedeutet, Führungskräfte auf jeder Hierarchieebene haften für die Einhaltung des Arbeitsschutzes in ihrem Aufgabenbereich. Der Schlüsselbegriff ist hier richtige Delegation mit Weisungsbefugnis.
Aber was ist dann eigentlich mit den Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens? Sind sie doch in Arbeitsschutzthemen ganz speziell geschult. Da sie aber, in der Regel -und dies würde auch ihrer, vom Gesetz geforderten Unabhängigkeit im Wege stehen- keine Weisungsbefugnis haben, haften sie eben nicht!
Wenn sich der weisungsbefugte Mitarbeiter nun aber informiert, Angebote einholt und dem Vorgesetzen diese vorlegt, sie aber unter Kostengesichtspunkten oder aus vermuteter Reduzierung der Produktivität ablehnt werden? Haftet er dann immer noch? Wie kann sich das „mittlere Management“ absichern? Geht das überhaupt? Wie kann die Produktivität von Maschinen bei arbeitsrechtskonformer Sicherheit erhalten werden? Was, wenn überhaupt kein Platz mehr vorhanden ist, um z.B. Abgrenzungen aufzustellen?
Über diese Fragen werden am 07.09.2022 15:00-16:30:
Professor Dr. Michael Johannes Pils, Taylor Wessing PartGmbB, Arbeitsrecht
Matthias Schulz, AXELENT GmbH, Arbeitssicherheit
Professor Dr.-Ing. Matthias Scheitza, Ing.-Büro: smart forming design, Arbeitskreis Produktionstechnik
in einer Online-Konferenz referieren und diskutieren, zu der wir Sie hiermit herzlich einladen.
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