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Absage der Mitgliederversammlung und Ehrungsveranstaltung am 13.11.2020

VDI | Catrin Moritz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben es uns im Vorstand nicht leichtgemacht, aber nachdem wir den Termin zur Mitgliederversammlung bereits einmal verschieben mussten, sind wir jetzt leider gezwungen,  die Mitgliederversammlung und Ehrungsveranstaltung – geplant für den 13.11.2020 - abzusagen.

Bei dieser Absage beziehen wir uns auf das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie vom 27.03.2020 – das sogenannte CORONA-Gesetz – welche in Art. 2 § 5 für Vereine und Stiftungen den Ausfall einer Jahreshauptversammlung 2020 als Möglichkeit nicht ausschließt. Die Auflagen nach der CovidSchVO vom 02.11.2020 des Gesundheitsamtes der Stadt Köln zwingen uns zu diesem Schritt.  

Welche Konsequenzen ergeben sich, wenn die Mitgliederversammlung aufgrund der Corona Pandemie nicht stattfinden kann und daher auch keine Wahlen des Vorstands gemäß § 26 BGB und der Satzung durchgeführt werden können? 
 
In der Satzung des Hauptvereins ist geregelt das der bisherige Vorsitzende bis zur Neuwahl eines neuen Vorsitzenden im Amt bleibt. Die gesetzliche Regelung des neuen Gesetzes sieht dies für alle Vorstandsmitglieder gemäß Art.2 § 5 Abs.1 vor.
 
Alle Funktionsträger*innen bleiben solange im Amt, bis eine Wahl wieder satzungsgemäß durchgeführt werden kann. Die dieses Jahr eigentlich stattfindenden Entlastungen für das Jahr 2019 und die Vorstandswahlen erfolgen bei der nächsten möglichen Mitgliederversammlung.
 
Bei der Evaluierung der neuen Mitgliederversammlung prüfen wir auch die Möglichkeit einer virtuellen Versammlung auf der Grundlage des oben erwähnten Corona Gesetzes (Art. 2 § 5). Dies ist bei einer Vereinsgröße von ca. 6.000 Mitgliedern kein einfaches Unterfangen und benötigt auf Seiten des Vereins und auf der Seite der Mitglieder entsprechende technische Voraussetzungen.

 
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
 
Mit freundlichen Grüßen
VDI - Kölner Bezirksverein e.V.

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