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Schallschutzqualitäten im Wohnungsbau –Was kann erwartet werden?

30.09.2021 von 16:00 - 17:00 Uhr

Der Schallschutz von Wohnungen ist aus Sicht der Bewohner ein wesentliches Qualitätsmerkmal. Für die Ersteller von Wohnung lassen sich jedoch diese Qualitäten i.d.R. nicht nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, da nur das Mindestmaß d.h. der Mindestschallschutz definiert ist. Das Mindestmaß ist im Baurecht verankert.
Der Vortrag beschäftigt sich mit der Einordnung von Schallschutzqualitäten im Wohnungsbau, im Spannungsfeld zwischen Erwartung und gebauter Realität sowie den baulichen Umsetzungen. 

Ideengeber dieser Veranstaltung ist der Bergische Bezirksverein.

Referent: Dipl.-Phys. Ing. Heiko Hansen

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