Direkt zum Inhalt

Die "neue" Gewerbeabfallverordnung

Beschreibung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle bereits an der Anfallstelle trennen müssen, um anschließend eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle gewährleisten zu können.

Am 01.08.2017 trat die neue Gewerbeabfallverordnung in Kraft. Einzelne Neuerungen für Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlagen waren jedoch erst ab 01.01.2019 umzusetzen. Gewerbliche Abfallerzeuger haben neben der Getrenntsammlungs- und Vorbehandlungspflicht auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten. Wir informieren Sie über die wesentlichen Änderungen und deren rechtskonforme Umsetzung.

Im Weiteren bietet die Veranstaltung Raum für ein erstes Resümee.

Vortragende

RA Rudof Kalenberg

Auf einen Blick

Datum
23.10.2019
Uhrzeit
14:00 - 16:00 Uhr
Organisation
Mittelrheinischer Bezirksverein e.V.
AK Energie und Umwelt
Ansprechperson
schumacher.vdi@t-online.de
Ort
Umweltschule
Zum alten Sand
57583 Nauroth
Anfahrt planen