Online-Veranstaltung: Rechtsschutzmöglichkeiten bei Verletzungen gewerblicher Schutzrechte
Beschreibung
Die Schäden durch Produktpiraterie in der deutschen Wirtschaft stagnieren seit etwa 10 Jahren bei einer jährlichen Schadenshöhe von rund 50 Milliarden Euro. Dies entspricht etwa 1,2 % des Bruttosozialprodukts im Jahr 2023. Dabei verschiebt sich der Hauptfokus der Schäden zunehmend auf Cyberkriminalität, die in ihrer Größenordnung etwa dreimal so hoch ist. Auffällig sind auch die zunehmenden Angriffe aus dem Ausland, die laut BKA im Jahr 2023 etwa 30 % der Schadensursachen ausmachten. Im Inland hingegen bleibt die Veränderung konstant bei etwa -2 %.
Ein direkter Zusammenhang zwischen dem Datenabfluss im Bereich der Erfindungen oder Produktpiraterie und den Schäden lässt sich derzeit noch nicht quantifizieren; diese Thematik ist weiterhin Gegenstand von Forschung und Entwicklung. Besonders bemerkenswert ist jedoch der deutliche Anstieg der Online-Meldungen zu Produktpiraterie und Schutzrechtsverletzungen, auch im Bereich technischer Produkte, in den letzten beiden Jahren, nachdem es zuvor fast zehn Jahre lang stagnierte. Die Ursachen für diese Entwicklung sind bislang weitgehend ungeklärt.
Im Hinblick auf Schutzmaßnahmen gegen finanzielle Schäden können Rechtschutzversicherungen, insbesondere im Bereich Haftpflichtansprüche, die Kosten für Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechungen, Forensik und Rechtsberatung abdecken, sofern die entsprechende softwareseitige Ausstattung vorhanden ist. Bei Erfindungen und Innovationen kann ein Schutz im Wesentlichen durch die bekannten Schutzrechte wie Patente und Marken erreicht werden. Dieser Beitrag wird vertiefend auf die Möglichkeiten und Grenzen des Rechtsschutzes eingehen, Zusammenhänge und Erfahrungen mit Schiedsstellen sowie die entstehenden Prozesskosten aufzeigen und Praxisbeispiele ansprechen.
Für diese Thematik konnten wir Herrn Prof. Dr.-Ing. Klaus Castell vom Aachener VDI-Bezirksverein gewinnen, der aufgrund seiner langjährigen Praxis als deutscher und europäischer Patentanwalt im Bereich des VDI und in der Lehre über dieses Thema referieren wird.
Anmeldung möglich bis 17.01.2025
Weitere Informationen zur Online-Veranstaltung werden nach der Anmeldung bekannt gegeben.
Auf einen Blick
- Datum
- 19.02.2025
- Uhrzeit
- 17:00 - 18:30 Uhr
- Organisation
- Karlsruher Bezirksverein
- Ansprechperson
- Dr.-Ing. Eugen Öhlschläger, Arbeitskreisleiter Kontra Produktpiraterie KoPira