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VDI 7001 Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten

Infrastrukturprojekte sorgen in der Öffentlichkeit schon seit Jahrzehnten immer wieder für ausgiebige Diskussionen und teilweise massive Proteste. Wie können die beteiligten Akteure und Ingenieure gemeinsam gesellschaftliche Lösungen für die Umsetzung von längst notwendigen Infrastrukturprojekten der nächsten Jahrzehnte erreichen? Die Richtlinie VDI 7001 gibt Hinweise zur Kommunikation und Bürgerbeteiligung bei der Durchführung von Infrastrukturprojekten unter Berücksichtigung der Leistungsphasen (HOAI) in der Ingenieurplanung.

Schulung nach VDI 7001 

In der Richtlinie VDI 7001 finden sich in komprimierter Form Grundprinzipien und Standards, wie eine gute Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bau- und Infrastrukturprojekten gestaltet werden soll. Neben allgemeinen Regeln formuliert die Richtlinie für jede einzelne Leistungsphase Standards für gute Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung.

Sie orientiert sich dabei an den neun Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) (Bild 1). Die VDI 7001 richtet sich vor allem an Vorhabenträger, Generalplaner, Ingenieur-/Planungsbüros, Projektsteuerer, ausführende Unternehmen, Behörden und Bauämter sowie an Verbände und Bürgerinitiativen.

Mit der Richtlinie VDI 7001 Blatt 1 steht ein Schulungskonzept zu den fachlichen Inhalten der VDI 7001 zu Verfügung. Blatt 1 gilt für Schulungen zum Zweck der Weiterbildung von interessierten Personen im Bereich Kommunikation und Öffentlichkeitsbeteiligung bei Planung und Bau von Infrastrukturprojekten. In der Richtlinie sind erforderliche Qualifikationen von Referenten beschrieben. Auch werden Qualitätsmerkmale für Schulungseinrichtungen und Schulungsinhalte formuliert.

Fragen und Antworten zur Richtlinie VDI 7001

Sie haben Fragen zur Richtlinie VDI 7001? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Frage über unsere Internetseite zu stellen.

Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

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Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen
Ihr Ansprechpartner zur VDI 7001

Dipl.-Ing. (FH) Frank Jansen

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