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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Die TrinkwV sieht im §14 die allgemeinen Anforderungen an Werkstoffe und Materialien für die Errichtung oder Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen vor. Im §15 werden die Grundlagen für die Bewertung von Werkstoffen und Materialien im Kontakt mit Trinkwasser festgelegt. Der §16 Konformitätsvermutung erläutert, wann davon ausgegangen werden kann, dass die für ein Produkt (Bauteil) verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien entsprechen.

Zitat: "Es wird vermutet, dass die für ein Produkt verwendeten Werkstoffe und Materialien den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den allgemeinen Anforderungen an die Werkstoffe und Materialien nach § 14 und den durch das Umweltbundesamt festgelegten Bewertungsgrundlagen nach § 15 entsprechen, wenn dies durch ein Zertifikat eines für die Zertifizierung von Produkten in der Trinkwasserversorgung akkreditierten Zertifizierers bestätigt wird."

Dies liegt nach den bekannt gemachten Erkenntnissen nicht vor. Da uns der genaue Inhalt der „hygienische Unbedenklichkeitsbescheinigung aus Polen„ und die „Erklärung des Durchflussmesser-Herstellers auf Englisch„ nicht bekannt ist und nicht bekannt gemacht wurden, können wir keine detaillierte Antwort geben. Es bedarf einer genaueren Prüfung des Inhalts. Das kann jedoch nicht Aufgabe eines FAQ sein.

Antwort:

Der Betreiber hat die Pflicht sicherzustellen, dass sich die Trinkwasserqualität nicht nachteilig verändert. Das kann er auf verschiedene Weisen sicherstellen. Detailliert wird das in VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt 3 beschrieben. Die Richtlinie enthält auch einen Vorschlag zur Einweisung der Mieter, denn eine wirksame Delegation von Pflichten ist nur gegeben, wenn der Delegationsempfänger in geeigneter Weise aufgeklärt wurde. Zusätzlich ist aber meiner Einschätzung nach eine dokumentierte mietvertragliche Vereinbarung notwendig.

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