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VDI 2077 Verbrauchskostenabrechnung für die technische Gebäudeausrüstung

Die Richtlinie VDI 2077 soll in allgemeiner Form eine Klammer für die verschiedenen Abrechnungsarten (Wärme, Wasser, Kälte/Luft) bilden. Es liegt bereits ein Arbeitspapier vor, das jedoch grundlegend überarbeitet werden muss, insbesondere um sich von der bisher sehr engen Orientierung an der Heizkostenabrechnung zu lösen.

Folgende Inhalte stehen im Vordergrund:
• Kostenarten
• Grundprinzipien der Kostenverteilung (verbrauchsabhängige, -unabhängige Kosten)
• Abrechnungsmaßstäbe
• grundsätzliche Anforderungen an die Messtechnik
• Beispiele für Abrechnungs- und Messkonzepte

Fragen und Antworten zur Richtlinienreihe VDI 2077

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Die Inhalte von VDI-Richtlinien entstehen in Übereinstimmung mit der VDI 1000 und bilden den Konsens der Verkehrskreise ab. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik. Die Inhalte dieser FAQ dagegen sind rein informativ und haben nicht den Status anerkannter Regeln der Technik. Sie stellen insbesondere auch keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als beispielhafte Fallbesprechungen Hilfestellungen für Richtlinienanwender geben. Sie können nicht die eingehende Rechtsberatung durch eine hierzu berufene Person ersetzen und sind nicht als zusätzliche oder über die Richtlinieninhalte hinausgehende Festlegungen zu verstehen.

Antwort:

Aufgrund Ihrer Beschreibung würde ich davon ausgehen, dass Sie ohne Rohrwärmekorrektur noch deutlich höher belastet würden. Die Rohrwärmekorrektur folgt der Zielsetzung der Heizkostenverordnung, der zufolge Wärme dort in Rechnung gestellt werden soll, wo sie geliefert wird. Auch die Wohnungen direkt über dem Keller erhalten Rohrwärme, also wird auch hier Rohrwärme abgerechnet. Eine gegenläufige Regelung ist mir nicht bekannt. Zu prüfen wäre, ob die Kellerdecke eine Wärmedämmung erhalten sollte, weil das Gebäude ohne diese ggf. die geltende Energie-Einsparverordnung nicht einhält.

Antwort:

Die Ermittlung der umlagefähigen Kosten ist Thema der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.1. Die Richtlinie können Sie über den Beuth Verlag beziehen oder in einer Auslegestelle einsehen. Die Frage, welche Instandhaltungs- und Instandsetzungskonsten umgelegt werden können, wird in der Betriebskostenverordnung beantwortet. Diese finden Sie u. a. unter www.gesetze-im-internet.de.

Antwort:

Der Verbrauchswärmeanteil ist die Summe der für die Heizkörper ermittelten Verbrauchswerte bezogen auf den Heizwärmeverbrauch und die Basisempfindlichkeit. Solange alle diese Eingangswerte der Gleichung noch zur Verfügung stehen, kann er immer wieder neu ausgerechnet werden. Ansprüche des Vermieters an den Mieter sind noch bis zu drei Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses möglich. Dies ist nur möglich, wenn die entsprechenden Unterlagen noch vorhanden sind.

Antwort:

Ich bitte um Nachsicht, dass ich das in diesem Medium nicht beantworten kann; das geht über den Rahmen eines FAQ hinaus. Die Bestimmung des Verbrauchswärmeanteils wird in der Richtlinie beschrieben. Wenn Sie in die Richtlinie schauen möchten, ohne diese gleich kaufen zu müssen, können Sie dies in einer Richtlinienauslegestelle (https://www.vdi.de/technik/richtlinien/auslegestellen/) tun.

Antwort:

Das Verhältnis zwischen Verbrauchseinheiten (VE) und Energieverbrauch in kWh ist nicht konstant. Es kann durchaus sein, dass Sie jedes Jahr 40.000 kWh verbrauchen, aber einmal 40.000 VE haben und einmal 20.000. Ein Fehler lässt sich daraus nicht ableiten.

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Ihr Ansprechpartner zur VDI 2077

Dipl.-Phys. Thomas Wollstein