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Compliance-Richtlinie des VDI und Kartellrecht

Bild: Africa Studio/Shutterstock.com

Die Compliance-Richtlinie des VDI

Das Handeln des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) leitet sich aus den der Allgemeinheit dienenden gemeinnützigen Vereinszwecken ab. Die Durchführung aller Maßnahmen des VDI basiert auf der Compliance-Richtline des VDI, die für den Verein in Haupt- und Ehrenamt verbindlich ist.

Praxishinweise zum Kartellrecht

Der VDI bekennt sich, insbesondere im Rahmen seiner technisch-wissenschaftlichen Arbeit, zur konsequenten Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften. Um mögliches kartellrechtlich bedenkliches Verhalten im Rahmen aller VDI-Aktivitäten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, hat der VDI für seine Zwecke Praxishinweise zum Kartellrecht formuliert. Diese werden in der Gremienarbeit des VDI konsequent angewandt.

Die Anwendung des Kartellrechts in der täglichen Praxis ist nicht immer einfach. Deshalb wenden Sie sich bei Fragen oder Zweifelsfällen bitte stets an die Justiziarin des VDI.

Bettina Werres, Mag. rer. publ.
Ihre Ansprechpartnerin

Bettina Werres, Mag. rer. publ.

Syndikusrechtsanwältin| Justiziarin