Die Compliance-Richtlinie des VDI
Das Handeln des Vereins Deutscher Ingenieure e.V. (VDI) leitet sich aus den der Allgemeinheit dienenden gemeinnützigen Vereinszwecken ab. Die Durchführung aller Maßnahmen des VDI basiert auf der Compliance-Richtlinie des VDI, die für den Verein und seine Beteiligungsgesellschaften verbindlich gilt.
Praxishinweise zum Kartellrecht
Der Verein Deutscher Ingenieure e.V. bekennt sich, insbesondere im Rahmen seiner technisch-wissenschaftlichen Arbeit, zur konsequenten Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften. Um mögliches kartellrechtlich bedenkliches Verhalten im Rahmen aller VDI-Aktivitäten bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, hat der VDI für seine Zwecke Praxishinweise zum Kartellrecht formuliert. Diese werden in der Gremienarbeit des VDI konsequent angewandt.
Die Anwendung des Kartellrechts in der täglichen Praxis ist nicht immer einfach. Deshalb wenden Sie sich bei Fragen oder Zweifelsfällen bitte stets an die Justitiarin des VDI.
Erfinderberatung
Die kostenfreie Erfinderberatung richtet sich in erster Linie an Erfinder im Umkreis von Düsseldorf, Anmelder und Inhaber von Schutzrechten wie Patente und Gebrauchsmuster sowie Gründer mit schützbaren Produkten- und Geschäftsideen. Die Beratung wird ehrenamtlich von ortsansässigen Patentanwälten übernommen.
Bedingt durch die aktuelle Situation können leider keine Termine für eine Beratung vor Ort vergeben werden.
Gern vermitteln wir Sie mit unseren Patentanwälten (weitere Informationen, siehe unten).
Auskunftssuchende, die eine Schutzrechtanmeldung planen, werden gebeten im Vorfeld der Beratung in einem Patentinformationszentrum eine Sachrecherche vorzunehmen oder eine solche Recherche durchführen zu lassen. Der VDI bietet allen Ratsuchenden zu einer Erfindung bzw. zu einem Problem eine kostenlose Beratung an.
Themengebiete der verschiedenen Patentanwälte sind:
- Chemie/Pharmazie/Metallurgie
- Computerprogramme/EDV
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Design
- Elektrotechnik
- Maschinenbau
- Physik
- Kennzeichnungsrecht/Marken
- Wettbewerbssachen.
Termine zur Erfinderberatung:
- findet digital statt
Anmeldung bitte über erfinderberatung@vdi.de
Halten Sie folgende Informationen bereit, wir vermitteln Sie gern weiter:
- Ihre Kontaktdaten
- gewünschtes Thema/Geschäftsidee; Themengebiete
Selbstverpflichtungserklärung:
- Diese ehrenamtliche Beratung geschieht mit größtmöglicher Sorgfalt
- Eine rechtsverbindliche Haftung über die Aussage des Beraters kann seitens des VDI nicht
übernommen werden. - Alle Erfinder, die Arbeitnehmer sind, werden auf das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
hingewiesen, wonach Erfindungen nach Maßgabe der einzelnen Bestimmungen des Gesetzes
dem Arbeitgeber bekanntzugeben sind.
Erfinderberatungen werden auch bei den Patentinformationszentren, vielen Industrie-
und Handelskammern sowie beim Deutschen Patent- und Markenamt und weiteren
Institutionen durchgeführt. Relevante links: www.dpma.de
Wichtige Dokumente
