
Standards für Sachverständige
Richtlinienreihe VDI-MT 5900 "Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr"
Mit der VDI-Richtlinienreihe VDI-MT 5900 wurde erstmals ein umfassender Standard für die Ausbildung und Qualifikation von Sachverständigen im Bereich des Kraftfahrwesen und Straßenverkehr geschaffen. Insgesamt besteht die Richtlinienreihe aus mehreren Blättern, die die Mindestanforderungen von Kfz-Sachverständigen unterschiedlicher Arbeitsbereiche abbilden.
Die Qualifikation von Kfz-Sachverständigen wurde auch beim 63. Verkehrsgerichtstag in Goslar am 29. und 30. Januar 2025 intensiv diskutiert. In seiner Entschließung bekräftigte der dortige Arbeitskreis daher die Forderung nach einer gesetzlichen Berufsordnung, um die Qualität in der Schadenfeststellung sicherzustellen. Insbesondere die VDI-Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 wurde dabei als geeignete Grundlage für zukünftige gesetzliche Regelungen hervorgehoben.
Berücksichtigung bisheriger und anderer Qualifikationsnachweise nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Kfz-Sachverständige können sich von einer Konformitätsbewertungsstelle die Konformität nach VDI-MT 5900 Blatt 2 bescheinigen lassen, wenn sie
- eine Qualifizierung nach § 36 GewO, § 91 HWO als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung oder Kraftfahrzeug-Technikerhandwerk haben und/oder
- nachweisen können, dass sie durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle als zertifizierte Sachverständige für Kraftfahrzeugschäden und -bewertung anerkannt sind.
Weiter können Kfz-Sachverständige sich von einer Konformitätsbewertungsstelle die Konformität nach VDI-MT 5900 Blatt 2 bescheinigen lassen, wenn sie
- als Sachverständige – ohne die zuvor genannten Qualifikationen – über eine mindestens 10-jährige einschlägige Berufstätigkeit als Kfz-Sachverständige verfügen, den Nachweis darüber erbringen können und sich bestätigen lassen, dass sie die Inhalte der VDI-MT 5900 Blatt 2 erfüllen, oder
- als Sachverständige eine in der Richtlinie beschriebene Ausbildung durchlaufen haben, die entsprechenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen und eine Prüfung bei einer Konformitätsbewertungsstelle gemäß Abschnitt 10 der Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2 durchgeführt wurde.
Das zuvor beschriebene Verfahren kann innerhalb einer Übergangszeit von zwei Jahren nach dem ersten Tag des Monats der Veröffentlichung des Weißdrucks der Richtlinie bei einer der aufgeführten Konformitätsbewertungsstellen schriftlich beantragt werden. Diese Regelung endet mit Ablauf der genannten Übergangszeit am 31.01.2027.
Sachverständige, die ihre Konformität erfolgreich nachweisen konnten, werden in ein Sachverständigenregister nach VDI-MT 5900 Blatt 2 aufgenommen.
Konformitätsbewertungsstellen
Diese Konformitätsbewertungsstelle können die Konformität nach VDI-MT 5900 Blatt 2 bescheinigen:
IfS GmbH für Sachverständige ZAK-Zert GmbH IQ-ZERT GmbH & Co. KG
Bitte wenden Sie sich direkt an die Konformitätsbewertungsstelle. Diese meldet die Sachverständigen nach erfolgter Bescheinigung an den VDI zur Aufnahme in das Sachverständigenregister
Wichtiger Hinweis an Schulungsteilnehmende
Durch VDI-Schulungspartnerschaften und den damit einhergehenden Qualitätsmaßnahmen sorgt der VDI dafür, dass Schulungsteilnehmende die Schulungsinhalte nach Vorgaben der Richtlinien VDI-MT 5900 Blatt 2, Blatt 3 und Blatt 4 vermittelt bekommen.
Am Markt gibt es Anbieter von Sachverständigenschulungen, die „Schulungen nach VDI-MT 5900“ anbieten, ohne Schulungspartner des VDI zu sein. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass diese keiner Qualitätskontrolle des VDI unterliegen und möglicherweise nicht die Vorgaben der VDI-MT 5900 ff. erfüllen. Teilnehmende dieser Schulungen erhalten keine VDI-Teilnahmenbescheinigungen.
Schulungen nach VDI-MT 5900 Blatt 2
Der VDI bietet interessierten Schulungsträgern eine VDI-Schulungspartnerschaft zur Qualitätssicherung an. Diese Schulungspartnerschaft basiert auf einem Vertrag zwischen dem Schulungsträger und dem VDI.
Die VDI-Partnerschulungen basieren auf einem Schulungspartnervertrag zwischen dem Schulungsträger (der juristischen oder natürlichen Person, die verantwortlich die Schulungen veranstaltet) und dem VDI. Der Vertrag sieht u. a. vor, dass bei Partnerschulungen ausschließlich Referenten und Referentinnen eingesetzt werden, die die Anforderungen nach VDI-MT 5900 Blatt 2 erfüllen.
Weiter sind unterschiedliche Punkte zu erfüllen, die auf der einen Seite die Inhalte bzw. die Schulungsunterlagen betreffen und auf der anderen Seite die Ausstattung der Schulungseinrichtung. Hier sind jeweils die Anforderungen der VDI-MT 5900 Blatt 2 zu erfüllen.
Der Schulungspartner bekundet sein Interesse und erhält einen personalisierten Vertragsentwurf vom VDI.
Der Schulungspartner schickt den einseitig unterschriebenen Vertrag an die Geschäftsstelle des VDI. Der Vertrag wird begleitet von:
- Benennung der Referentinnen und Referenten mit einer Bestätigung über die fachliche Eignung sowie die Zuordnung über die Themenfelder gemäß der VDI-MT 5900 Blatt 2 der Personen
- kompletter Satz der für die Schulung vorgesehenen Folien/Schulungsunterlagen auf Basis der Inhalte des Abschnitts 9 der Richtlinie VDI-MT 5900 Blatt 2. Die eingereichten Unterlagen haben die vorgegebenen Mindestanforderung bezüglich des Inhalts und Umfangs nach o. g. Richtlinie zu erfüllen
- kurze Dokumentation der Schulungseinrichtung
Die Geschäftsstelle des VDI prüft diese Unterlagen; erfüllen die Unterlagen die Anforderungen kommt es zum Vertragsabschluss. Der Schulungsträger kann nun die VDI-Partnerschulungen durchführen.
Der Schulungspartner erhält nach Abschluss des Vertrags das sogenannte „VDI-Schulungspartner-Siegel“ zur Bewerbung der VDI-Schulungspartnerschaft auf den eigenen Internetseiten, E-Mail-Abbindern oder sonstigen Medien, um auf die Partnerschaft hinzuweisen. Zusätzlich werden die VDI-Schulungspartner auf der Internetseite des VDI aufgeführt. Weiter kann die Internetseite des VDI genutzt werden, um eigene Schulungstermine zur VDI-MT 5900 Blatt 2 anzukündigen.
Interessiere Personen, die an der Schulung zur VDI-MT 5900 Blatt 2 teilnehmen wollen, müssen gewisse Voraussetzungen mitbringen. Dies ist z. B. ein Bildungsstand der mindestens dem Qualifikationsniveau 6 oder höher (z. B. Diplom-Ingenieur, Bachelor, Meister). Außerdem ist Sprachniveau GER C1 zu erfüllen. Auch müssen interessierte Personen eine gültige Fahrerlaubnis des Klasse B besitzen.
Prüfungen werden nicht von den VDI-Schulungsanbietern durchgeführt, sondern von den VDI-Konformitätsbewertungsstellen.
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Interessante Links
Richtlinienreihe VDI-MT 5900
- E Entwurf
- Ü Überprüft und bestätigt
- ZA Zurückziehung angekündigt
- Zurückgezogen
- P Projekt
Ihre Ansprechpartnerin zu Richtlinien-Schulungen

Manuela Schuhmann
- +49 211 6214-414
- pqz@vdi.de
Ihr Ansprechpartner zur Richtlinie

Dipl.-Ing. Christof Kerkhoff
Geschäftsführer der VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik
- +49 211 6214-645
- kerkhoff@vdi.de

