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Bild: supersizer via Getty Images
Mobilität

Einheitliche Standards für Sachverständige

Mit VDI 5900 zu mehr Transparenz und Qualität bei Verkehrsgutachten

Die Zahl der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge steigt – und mit ihr die Zahl der Unfälle. 2024 registrierte die Polizei 2,5 Millionen Unfälle auf deutschen Straßen. Das rückt die Anforderungen an die Verkehrssicherheit stärker in den Fokus. Darum braucht es qualifizierte Sachverständige im Kraftfahrwesen und Straßenverkehr. Sie prüfen Fahrzeuge, analysieren Unfälle und sichern mit ihrem Fachwissen nicht nur Mobilität, sondern auch Menschenleben. Doch bislang fehlte es an einer einheitlichen Grundlage für ihre Qualifikation. In einem Gespräch mit Andreas Peters und Gunnar Stark wird deutlich, warum die Richtlinie dringend notwendig ist, welchen Beitrag sie zur Verkehrssicherheit leistet – und was sie für Versicherte, Werkstätten und Gerichte bedeutet.

VDI: Was ist neu und wichtig an der Richtlinienreihe VDI-MT 5900?

Andreas Peters: Bisher gibt es kein einheitliches Anforderungsprofil an Sachverständige im Bereich Straßenverkehr. Viele Sachverständige sind ohne nachprüfbare Qualifikation tätig.

Die VDI-Richtlinie definiert jetzt, erstmalig unter Beteiligung aller interessierten und betroffenen Kreise, einheitliche Mindestanforderungen an Ausbildung, Prüfung und Qualitätssicherung. Zahlreiche Verbände, Kammern, Versicherer, die Anwaltschaft und weitere Akteure haben daran mitgearbeitet. Das ist ein Novum – bisher haben viele „ihr eigenes Süppchen gekocht“.

Gunnar Stark: Auch wenn es rechtlich noch kein Berufsbild ist, haben wir damit eine Grundlage geschaffen, die eine einheitliche Linie ermöglicht. Wichtig ist, dass die Richtlinie nicht nur von Sachverständigen, sondern auch von jenen mitentwickelt wurde, die deren Arbeit bewerten müssen – wie Gerichte oder Versicherungen.

Einheitliche Standards für mehr Sicherheit

VDI: Welche Rolle spielt die Richtlinie für die Verkehrssicherheit?

Andreas Peters: Angesichts der stetig steigenden technischen Komplexität moderner Fahrzeuge ist das notwendige Know-how eines Sachverständigen unabdingbar. In der Praxis werden oftmals unqualifizierte Gutachten erstellt, die in der Folge zu unvollständigen Reparaturen oder falschen Reparaturwegen führen können. Solche „falsch reparierten“ Fahrzeuge stellen ein Sicherheitsrisiko für den Fahrzeugnutzer selbst, aber natürlich auch für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Die Richtlinie trägt dazu bei, dass Sachverständige das nötige Fachwissen besitzen, um vollumfängliche, korrekte Gutachten zu erstellen, auf Basis derer dann eine sach- und fachgerechte Reparatur erfolgen kann.

Gunnar Stark: Sie führt zu einer höheren Qualität der Gutachten, was wiederum Streitigkeiten reduziert. Qualitativ hochwertige Gutachten helfen, Schäden richtig einzuordnen – nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig. Das schafft Vertrauen bei Geschädigten und Versicherern.

VDI: Was sind die Aufgaben eines VDI-geprüften Sachverständigen?

Andreas Peters: Die Richtlinie legt Anforderungen an persönliche und fachliche Qualifikation sowie an die Ausbildung, Prüfung, Qualitätssicherung und Weitebildung fest. Sie stellt sicher, dass Ausbildende nicht zugleich Prüfende sind, was die geforderte Neutralität gewährleistet.

Gunnar Stark: Inhaltlich geht es um Schäden und Bewertungen – also die Begutachtung und Bewertung von Fahrzeugen und Unfallschäden. Der Markt definiert letztlich, was gefragt ist.

Die Anforderungen der VDI-MT 5900 können eine Grundlage dafür darstellen, dass nur qualifizierte Personen solche Aufgaben übernehmen.

Die Anforderungen der VDI-Richtlinie schaffen Vertrauen und garantieren Qualität

VDI: Warum braucht es diese Richtlinienreihe und an wen richtet sie sich?

Gunnar Stark: Die Richtlinienreihe gibt dem Markt ein verlässliches Qualitätskriterium. Geschädigte Laien können oft nicht einschätzen, ob ein Sachverständiger qualifiziert ist.

Bei einem VDI-geprüften Sachverständigen, genauso wie bei einem durch eine DAkkS akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifizierten oder einem öffentlich bestellten und vereidigtem Sachverständigen, wissen sie: Hier arbeitet jemand mit geprüfter Kompetenz. Auch Werkstätten und Versicherer haben dadurch mehr Sicherheit.

Andreas Peters: Die Richtlinie VDI 5900-MT Blatt 2 wendet sich an Sachverständige für Fahrzeugschäden und- Bewertungen – ob freiberuflich, in Großorganisationen oder bei Versicherungen. Die Richtlinie ist bewusst breit aufgestellt und vereint verschiedene Interessengruppen, um einheitliche Standards zu schaffen.

VDI: Was sind die rechtlichen Implikationen?

Gunnar Stark: Die Richtlinie schafft eine Grundlage für ein gesetzliches Berufsbild, das bisher fehlt. Der Gesetzgeber wurde in der Vergangenheit mehrfach dazu aufgefordert, ist aber bisher nicht tätig geworden. Mit der Richtlinie gibt es nun eine ausgearbeitete Vorlage. Für den Geschädigten im Schadensfall ändert sich vorerst wenig – er ist weiterhin geschützt, auch wenn der Sachverständige nicht qualifiziert sein sollte.

Rechtliche Einordnung und Ausblick

VDI: Gibt es Unterschiede zwischen VDI-geprüften und anderen Sachverständigen?

Andreas Peters: Die Richtlinienreihe gibt klar definierte Anforderungen vor. Wer diese erfüllt, hat nachweislich eine bestimmte Ausbildung, regelmäßige Fortbildungen und wird zur Qualitätssicherung überprüft. Das hebt ihn vom restlichen freien Markt ohne einheitliche Standards ab.

Gunnar Stark: Die VDI-MT 5900 richtet sich an diejenigen, die Qualität wollen. Wer mitmacht, zeigt, dass er bereit ist, sich an klare Standards zu halten. Die Versicherer profitieren davon langfristig, weil qualifizierte Gutachter weniger fehlerhafte oder überzogene Gutachten erstellen.

Auch Streitigkeiten mit Werkstätten oder Geschädigten lassen sich so reduzieren. Langfristig wird sich das positiv auf die Abwicklung von Schadensfällen auswirken.

VDI: Was trägt die Richtlinie zur Verkehrssicherheit bei und können Sie das anhand eines Beispiels veranschaulichen?

Andreas Peters: Ein übersehener Achsschaden oder die seitens des Sachverständigen aus Unwissenheit freigegebene Instandsetzung von Bauteilen, die auf Grund ihres Materials oder Spezifikation überhaupt nicht instandsetzungsfähig sind, kann zum Ausfall des Bauteils oder bei einem Unfall zu katastrophalen Folgen führen.

Die mittels der zahlreich auf dem Markt befindlichen Softwarelösungen optisch perfekt aussehenden Gutachten sind oftmals inhaltlich einfach falsch – und somit gefährlich. Die Richtlinie hilft, tickende Zeitbomben auf den Straßen zu vermeiden, die durch mangelhafte Gutachten entstehen. Wer qualifiziert ist, weiß, was er tut – das schützt Leben.

Gunnar Stark: Die Richtlinie schafft Vertrauen – bei Geschädigten, Versicherern und Werkstätten. Und sie hebt das Niveau auf einen verlässlichen Mindeststandard. Davon profitieren letztlich alle im Straßenverkehr.

Gunnar Stark ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Nach dem Studium in Marburg, Paris und Bonn sowie dem Referendariat in Bonn hat er in verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien in Hagen, Bonn und Hamburg im Verkehrsrecht gearbeitet und ist seit 2017 selbstständig tätig und Partner der Kanzlei Hüsing | Stark | Partner mit Kanzleisitzen in Hamburg und Stade.

Andreas Peters ist Maschinenbauingenieur und seit 1994 selbstständiger Kfz-Sachverständiger. Seit 2011 ist er Geschäftsführer und Leiter der Zertifizierungsstelle ZAK-Zert. Er engagiert sich außerdem im erweiterten Vorstand des BVSK sowie im wissenschaftlichen Beirat des MAS.

Das Interview führten Gudrun Huneke und Sarah Janczura.

Fachlicher Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Christof Kerkhoff
VDI-Gesellschaft Fahrzeug- und Verkehrstechnik
Telefon: +49 211 6214-645
E-Mail: kerkhoff@vdi.de