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VDI fordert bundesweit einheitliche Umsetzung des Musteringenieurgesetzes

Das Musteringenieurgesetz (MIngG) definiert, wann ein Ingenieur sich Ingenieur nennen darf und schlägt relevante Inhalte für die Ingenieurausbildung vor. Dabei hat das Gesetz ein Ziel im Blick: Eine länderunabhängige, einheitliche Umsetzung, die eine gleichermaßen anerkannte Ingenieurausbildung von Nord nach Süd und von West nach Ost garantiert. Das Wirtschaftsministerium NRW veranstaltet dazu heute eine Anhörung.

Wie genau das MIngG umgesetzt wird, liegt derzeit bei den Bundesländern. Das sieht der VDI als problematisch an und fordert daher nachdrücklich die Eins-zu-eins-Umsetzung des MIngG in der Fassung vom Juni 2018 in das Landesrecht aller Bundesländer. Eine bundesweit möglichst einheitliche Regelung ist notwendig, um der bestehenden Verunsicherung am Arbeitsmarkt und bei den Absolvent*innen ein Ende zu setzen.

Keine auseinanderlaufenden Länderregeln

Auseinanderlaufende länderspezifische Regelungen bei den Ingenieurgesetzen lehnt der VDI ab. „Die Ingenieurausbildung in Deutschland genießt europaweit und international einen sehr guten Ruf. Eine von Bundesland zu Bundesland variierende Umsetzung des MIngG würde unterschiedliche Qualitätsstandards der Ingenieurausbildung provozieren. Das darf nicht sein“, meint VDI-Direktor Appel.

Der Wirtschaftsraum Deutschland würde sich dadurch zergliedern, was einerseits den Standort schwächen und andererseits für Unverständnis im Ausland und bei bundesweit tätigen Unternehmen sorgen würde. Die nationale Mobilität sowie die Zuwanderung von Ingenieurinnen und Ingenieuren würden erheblich verkompliziert. Unterschiedliche Regeln in den Bundesländern könnten im Extremfall dazu führen, dass der Abschluss von Ingenieurabsolvent*innen nur in dem Bundesland anerkannt wird, in dem sie studiert haben.

Rechtssichere Berufsbezeichnung "Ingenieur*in"

Es ist Aufgabe der Hochschulen, zu gewährleisten, wer nach Abschluss des Studiums die Berufsbezeichnung „Ingenieur*in“ tragen darf. Dies garantiert Rechtssicherheit und schafft Klarheit für Hochschulen, Absolvent*innen und Arbeitgeber.

Beispielsweise sieht das Gesetz vor, dass in den Ingenieurstudiengängen ein MINT-Anteil von mindestens 50 Prozent eingehalten wird.„Grundsätzlich halten wir diese Schwelle für kontraproduktiv“, so Appel. Die Festlegung eines fixen MINT-Anteils schränke die Freiheit der Hochschulen in der Gestaltung der Curricula und die Flexibilität der Ingenieurausbildung unnötig ein. „Doch gerade diese Flexibilität ist für die Wettbewerbsfähigkeit des Innovationsstandorts Deutschland entscheidend und muss eher noch ausgebaut werden. Nur so werden wir den Herausforderungen gerecht, die die aktuellen Veränderungen und Technologien mitbringen“, so Appel. Für die Integration neuer Themen brauche es vor allem agile, leicht anpassbare Studiengänge.

Die Qualität lässt sich nicht am MINT-Anteil messen

Auch wenn der VDI der Auffassung ist, dass dieEntwicklung von Ingenieurstudiengängen und der Studieninhalte bei den Hochschulen liegen und bleiben sollte, wäre bei Einführung solch einer 50-Prozent-Schwelle wichtig, dass alle Bundesländer gleichermaßen diese 50 Prozent einhalten. „Es darf nicht der Fall sein, dass manche Länder weniger oder mehr Prozent vorschreiben. Die Qualität der Ingenieurausbildung ist auf konstant hohem Niveau und lässt sich nicht an der Prozentzahl des MINT-Anteils messen“, sagt Appel.

Prinzipiell plädiert der VDI für eine Entwicklung hin zu einer Fähigkeiten-Orientierung der Ingenieurausbildung, in der es darum geht, die tatsächlichen Kompetenzen von Absolventinnen und Absolventen zu gewährleisten und zu beurteilen. Doch die Bewertung allein durch die Festlegung eines MINT-Anteils würde dieser Anforderung nicht gerecht. Sie beurteilt allein auf der Grundlage der Quantität von fachlichen Inhalten.

Autor: Hanna Büddicker

Redaktion: Thomas Kresser

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