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VDI 2047 Blatt 2

Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)

Auf einen Blick

Englischer Titel

Open recooler systems - Securing hygienically sound operation of evaporative cooling systems (VDI Cooling Tower Code of Practice)

Erscheinungsdatum
2019-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
67
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Rückkühlwerke können Quellen für luftgetragene Keime sein. Der Betreiber steht in der Verantwortung, das Risiko aus dem Betrieb solcher Anlagen zu minimieren. Die Richtlinie gibt dem Betreiber Hinweise zum hygienegerechten Betrieb. Diese Richtlinie gilt für bestehende und neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate, bei denen Wasser verrieselt oder versprüht wird oder anderweitig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann, mit Ausnahme von Naturzugkühltürmen mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 MW. Dabei ist es unerheblich, ob das Kühlwasser als Kühlmedium im Prozess direkt eingesetzt wird oder die Prozesswärme über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird. Anlagen und Apparate, bei denen Kondenswasserbildung durch Taupunktunterschreitung möglich ist, werden nicht behandelt, z. B. solche mit Kaltwassersätzen. Die Richtlinie gilt nicht für Wärmeübertrager im Trockenbetrieb.

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FAQ

Antwort:

Frage 1: Ziel ist eine hygienisch einwandfreie Konstruktion als Grundlage für hygienisch einwandfreien Betrieb. Sie tun daher gut daran, alle konstruktiven und betriebstechnischen Maßnahmen, die für die Anlage infrage kommen, auch umzusetzen.
Frage 2: Das ist so. Das Problem liegt in der Abgrenzung zwischen hinreichend „klein“ (= bedeutungslos) und signifikant. Vermeiden Sie – so steht es in der Richtlinie – Totzonen so weit wie eben möglich. Ein T-Stück mit einer Zapfarmatur beispielsweise lässt sich nicht vermeiden. Aber die 3 m Stichleitung dahinter vielleicht schon. Technische Gründe für Stagnationszonen kann es geben; dann muss man, wenn diese Zonen zu einem Problem werden könnten, beispielsweise weil das Biozid nicht in diese Zonen vordringt, nach kompensierend wirkenden Maßnahmen suchen. Dies könnte im Beispiel eine Zwangsdurchspülung sein.
Frage 3: Ja, bitte die Richtlinie lesen.
Frage 4: Das Biozid kann nur wirken, wenn es 1) ÜBERALL hinkommt und 2) LANGE GENUG EINWIRKT. Aus meiner Sicht ist es daher unabdingbar, dass zum Zeitpunkt der Dosierung und für die nötige Einwirkzeit die Pumpe läuft. Hygiene (Menschenleben) hat Vorrang vor dem Prozess (= Materielles). Im Zweifel ist die zu starke Abkühlung mit technischen Mitteln zu verhindern.
Frage 5: Wenn die Ventilatoren stehen, ist eine Aerosolbildung wenig wahrscheinlich. Die Ventilatoren sind auch nicht wichtig für das Spülen der Leitung. Wo liegt also das Problem? Die Düsen müssen zum Schutz vor Verkeimung ja wohl auch bei der Bioziddosierung betrieben werden.
Ob Sie entleeren oder lieber regelmäßig ohne Kältebedarf sprühen, müssen Sie aus Ihrem Fachwissen heraus entscheiden. Sie müssen nur auf die eine oder andere Weise eine unzulässige Verkeimung verhindern.
Frage 6: Bei solchen Anlagen bleibt einem wohl nichts anderes übrig als das herabtropfende Wasser aufzufangen. PSA ist aus meiner Sicht zwingend nötig, Abflammen nicht zwingend; die Frage „Angenehm oder nicht?“ ist nachrangig.

Antwort:

Der Anwendungsbereich der Richtlinie (siehe https://www.vdi.de/uploads/tx_vdirili/pdf/2265208.pdf) ist aus meiner Sicht an der Stelle eindeutig: Anlagen, bei denen das Wasser in der Fortluft verrieselt wird, fallen danach in den Anwendungsbereich der VDI 2047 Blatt 2. Anlagen, bei denen die befeuchtete Luft ganz oder teilweise zurückgeführt wird, fallen in den Anwendungsbereich der VDI 6022. Auf diese Weise ist die Kette geschlossen.

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