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VDI 2077 Blatt 3.1

Verbrauchskostenerfassung für die Technische Gebäudeausrüstung - Ermittlung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten von KWK-Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Determination of reimbursable costs of heat generation by CHP systems

Erscheinungsdatum
2012-11
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie findet Anwendung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) im Bereich der Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV), bei denen die Wärme komplett verwertet wird (ohne Notkühlung), und zeigt Methoden zur Abrechnung der umlagefähigen Wärmeerzeugungskosten auf. Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden (Contracting, gewerbliche Wärmelieferung).

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FAQ

Antwort:

Die Frage gibt es in ähnlicher Form schon mehrfach im FAQ. Bitte benutzen Sie die Suchfunktion mit dem Suchwort "Rohrlänge".

Antwort:

Die Frage nach der Anwendbarkeit der Rohrwärmekorrektur ist eine TECHNISCHE und hat mit der Belegung nichts zu tun.

Unabhängig von Rohrwärmekorrektur oder nicht ist der Gebäudeeigentümer verantwortlich für die Heizkosten der leerstehenden Wohnungen. D. h. er zahlt er zahlt zumindest für die Grundkosten der nicht vermieteten Wohnungen. Soweit eine Grundbeheizung der leerstehenden Wohnungen erforderlich ist (Vermeidung von Bauschäden etc.), sind die anfallenden Verbrauchskosten in jedem Fall durch den Gebäudeeigentümer zu tragen, entsprechend bei Rohrwärme auch die Verbrauchskosten aufgrund der Rohrwärme in diesen Wohnungen. Die Anwendung von VDI 2077 führt bei Leerstand zu einer Entlastung der vermieteten Wohnungen, da so auch die leerstehenden Wohnungen mit Verbrauchskosten belastet werden.
Sie bekommen die Rohrwärmeeinheiten also nicht zugerechnet, weil Wohnungen leer stehen, sondern - nun ja - weil es Rohrwärme im Gebäude gibt.
Wenn Sie Ihrem Vermieter und sich etwas Gutes tun möchten, weisen Sie ihn gerne auch mal darauf hin, dass in den leer stehenden Wohnungen auch auf die Trinkwasserhygiene (siehe www.vdi.de/6023) zu achten ist. Bei fast 80 % Leerstand ist nämlich ohne weitere Maßnahmen Grund zur Besorgnis gegeben, dass die Trinkwasser-Installation durch mangelnden Wasseraustausch verkeimt. Das kann zu gesundheitlichen Problemen führen, aber auch zu Kosten für eine Gefährdungsanalyse und Sanierung.

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