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VDI 2077 Blatt 3.2

Verbrauchskostenabrechnung für die Technische Gebäudeausrüstung - Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen - Kostenaufteilung in verbundenen Anlagen

Auf einen Blick

Englischer Titel

Energy consumption accounting for the building services - Heat and hot-water supply installations - Cost allocation in connected installations

Erscheinungsdatum
2013-06
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Facility-Management
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
23
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für die Kostenverteilung in Wärmeversorgungseinrichtungen. Die Kosten für Energie und den Betrieb von Wärmeversorgungseinrichtungen sind dabei verbrauchsunabhängig und verbrauchsabhängig zu verteilen. Die Richtlinie befasst sich mit der Abtrennung der Kosten zur Trinkwassererwärmung bei Anlagen, die zur Beheizung von Räumen und zur Trinkwassererwärmung dienen. Erstmalig werden durch diese Richtlinie komplexere Anlagen erfasst und Verfahren beschrieben, die eine Abrechnung solcher Anlagen ermöglichen. Anlagen, bei welchen die Energiekosten des einzelnen Nutzers direkt mit dem Versorgungsunternehmen tarifabhängig abgerechnet werden, bleiben von dieser Richtlinie unberührt.

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FAQ

Antwort:

(Siehe hierzu auch Frage zu verbrauchsunabhängigen Kosten vom 13/11/2014.) Nach dem Verursacherprinzip sollte jeder das – und nur das – bezahlen, was er verbraucht. Das ist einfach zu realisieren, wenn, wie z. B. bei der Beheizung einer Wohnung mit einer eigenen Gastherme, jeder Wohnung direkt ihr Verbrauch zugeordnet werden kann. In diesem Fall ist die Welt abrechnungstechnik in Ordnung: Die Instandhaltung der Heizung ist anhand der Rechnungen des Installateurs nachvollziehbar, das Gas wird mit dem Energieversorger abrechnet und ist 100 % verbrauchsabhängig. Wenn aber mehrere Nutzer von einer Heizungsanlage versorgt werden, klappt das nicht mehr, denn es entstehen Verluste durch die Erzeugung, Bereitstellung und Verteilung der Wärme in die Nutzeinheiten. Solche Kosten sind verbrauchsunabhängig. Sie entstehen schlicht dadurch, dass man theoretisch heizen *könnte*, auch wenn man es nicht tut. Aber alles, was einer spezifischen Wohnung zuzuordnen ist, sollte der Bewohner dieser Wohnung bezahlen. Idealerweise wäre das nur die Wärme, die über die Heizkörper abgegeben wird. Könnte man diese trennscharf erfassen, würde man ganz einfach die Bereitstellungskosten (i. W. Instandhaltung und Verluste) verbrauchsunabhängig, den Rest verbrauchsabhängig abrechnen. Tatsächlich fällt die genaue Abgrenzung aber schwer. (Siehe dazu z. B. Frage vom 29/8/2014.) Wenn eine Rohrwärmeproblematik auftritt, dann wird sie bei höheren verbrauchsunabhängigen Anteilen an den Heizkosten nicht so auffällig. Je höher hingegen der verbrauchsabhängige Anteil der Heizkosten, desto eher wird die Rohrwärmeproblematik sichtbar und muss korrigiert werden.

Antwort:

Die Aufgabe des Heizkostenverteilers (HKV) besteht darin, die von einem Heizkörper abgegebene Wärme – und möglichst nur die – zu erfassen. Verdunster sind recht gutmütige Messeinrichtungen, d. h. sie haben einen recht dicken Daumen. Demgegenüber sind die elektronischen HKV recht trennscharf und grenzen Wärme aus anderen Quellen als dem Heizkörper (z. B. in der Küche die Wärme des Herds oder eben auch Rohrwärme) besser ab als Verdunster. Damit wird Rohrwärme eher sichtbar als bei Verdunstern.

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