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VDI 3818

Öffentliche Sanitärräume

Auf einen Blick

Englischer Titel

Public sanitary facilities

Erscheinungsdatum
2008-02
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
98
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie gilt für Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von öffentlichen Sanitärräumen, unabhängig von deren Eigentumsverhältnissen. Öffentliche Sanitärräume befinden sich in Gebäuden oder auf Grundstücken, die neben den dort Beschäftigten bestimmungsgemäß von Publikum aufgesucht werden, oder in eigens für den Zweck der Benutzung von Sanitärräumen errichteten Gebäuden. Toiletten- und Waschräume, die gemäß Arbeitsstättenverordnung vorhanden sein müssen, gehören nicht zu den öffentlich zugängigen Einrichtungen (§ 37, Abs. 1, Satz 3). Nicht zu den öffentlich zugängigen Räumen gehören auch die Sanitärräume in Hotelzimmern, Krankenzimmern, Wohnheimen, Gemeinschaftsunterkünften usw., obwohl diese Räume von ständig wechselnden Personen benutzt werden können (siehe hierzu VDI 6000). Sie gilt aber für die Räume in den vorgenannten Gebäuden, die für Besucher vorgehalten werden.

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FAQ

Antwort:

Siehe dazu DIN 1986-100, Abschnitt 5.7.2.3: "Sanitärräume in Gebäuden, die für einen wechselnden Personenkreis bestimmt oder allgemein zugänglich sind (z. B. Hotels, Schulen, Sportstätten, Gaststätten), müssen einen Bodenablauf mit Geruchverschluss enthalten."
Das gilt übrigens für ALLE solchen Sanitärräume, nicht nur für die Herren-Toiletten.

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