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VDI 4330 Blatt 1 - Überprüft und bestätigt

Beobachtungen ökologischer Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen - Gentechnisch veränderte Pflanzen - Grundlagen und Strategien

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the ecological effects of genetically modified organisms - Genetically modified plants - Basic principles and strategies

Erscheinungsdatum
2006-10
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
19
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie VDI 4330 Blatt 1 gilt für die Beobachtung ökologischer Wirkungen von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) und befasst sich nicht mit möglichen Wirkungen von GVP auf die menschliche Gesundheit. Sie gibt Kriterien für Planung und Durchführung der Beobachtung von ökologischen Wirkungen an die Hand und bildet den Rahmen für technische Anleitungen. Die Richtlinie beschreibt aus fachlicher Sicht Schutzgüter, Schutzziele und Prüfpunkte, die bei einer Beobachtung möglicher ökologischer Wirkungen von GVP zu berücksichtigen sind. Außerdem werden Kriterien für die Auswahl von Methoden und Beobachtungsflächen formuliert und Anforderungen an die Qualitätssicherung und Datenhaltung gestellt.

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FAQ

Antwort:

Eindeutig ja. Es müssen nicht zwingend ungedämmt verlegte Rohre und auch nicht zwingend freiliegende Leitungen sein, die Rohrwärme abgeben. Thermografien belegen beispielsweise, wie effektiv auch im Estrich verlegte Leitungen Rohrwärme abstrahlen. Allein das Vorhandensein von Dämmmaterial bedeutet ja auch nicht, dass die Dämmung auch hinreichend effektiv ist. Die Kriterien in VDI 2077 Beiblatt zielen ganz klar darauf ab, die Fälle herauszufiltern, in denen Rohrwärme 1) auftritt und 2) zu Kostenverzerrungen führt.
Seit November 2016 gibt es den Entwurf VDI 2077 Blatt 3.5, die überarbeitete Version von VDI 2077 Beiblatt. Dort wurde das Verfahren zum Herausfiltern der Fälle mit rohrwärmebedingter Kostenverzerrung nochmal deutlich verfeinert.

Antwort:

Hier handelt es sich vermutlich um eine stark vereinfachte Aussage.
Die Rohrwärmekorrektur kann und soll angewendet werden, solange das Problem auftritt. Aber das Problem ist möglicherweise bedingt durch technische Mängel, z. B. einen fehlenden hydraulischen Abgleich, und es steht ganz klar in der Richtlinie, dass die Behebung technischer Mängel Vorrang hat. Vermutlich ist das gemeint: Es soll an der Anlage etwas verbessert werden, sodass die Rohrwärmeproblematik nicht mehr so eklatant auftritt und die Anwendung des Verfahrens entfallen kann. Sollte sich jedoch herausstellen, dass die Anlage auch nach der Verbesserung noch signifikant Rohrwärme abgibt, die zu Kostenverzerrungen führt, sollte das Verfahren auch danach wieder angewendet werden.

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