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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Als der Ausschuss VDI 2077 die Arbeit am Rohrwärmekorrekturverfahren aufnahm, war in der Tat die Vermutung, dass es sich im Wesentlichen um eine Problematik bei Bestandsbauten in den neuen Bundesländern handelte. Inzwischen wissen wir es besser: Durch Rohrwärme bedingte Kostenverschiebungen treten nachweislich in ganz Deutschland auf – und leider auch nicht nur in Altbauten. Anscheinend werden auch heute noch Einrohrheizungen neu gebaut, weil man damit Rohrlänge einspart, und auch Rohre ungedämmt verlegt. Das kann sinnvoll und problemfrei sein, wenn in der fraglichen Immobilie nicht abgerechnet werden muss, z. B. weil es nur einen Nutzer gibt, und wenn die ungedämmten Rohre nicht zu Wärmeverlusten führen, sondern genutzte Räume beheizen. Bei einer Immobilie, bei der abgerechnet werden muss, ist damit aber der Grundstein für Ärger gelegt.

Antwort:

VDI 2077 *muss* in keinem Fall angewendet werden, sondern die Anwendung einer entsprechenden Korrektur ist beim Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik sinnvoll (siehe auch Fragen vom 3/11 und 16/11/2014). Grundsätzlich gilt für die Abrechnung von Heizkosten in einer Mischanlage die HeizkostenV, die aber für bestimmte Situation (u. a. eben das Vorliegen der Rohrwärmeproblematik) die Öffnung zur Anwendung anerkannter Regeln der Technik enthält. Daher liegt die Entscheidung über die Anwendung oder Nicht-Anwendung beim Eigentümer (bzw. der Eigentümergemeinschaft). WENN allerdings die Anwendung beschlossen wird, ist die Korrektur auf die *gesamte Liegenschaft" anzuwenden.

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