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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Der einleitende Text zu Tabelle 2 ist zu beachten: "Werden die Anwendungsgrenzen nach Tabelle 2 für alle drei Kenngrößen erreicht, wird die Anwendung eines der in den folgenden Abschnitten beschriebenen Verfahrens besonders empfohlen."
Dies bedeutet: Erfüllung der Kriterien ist ein deutlicher Hinweis, dass in der Tat eine Rohrwärmeproblematik vorliegt. Die Anwendung eines Rohrwärmekorrekturverfahrens kann jedoch durchaus auch dann sinnvoll sein, wenn nicht alle drei Kriterien erfüllt sind.

Antwort:

Mehr zu heizen kann keinen "Ausgleich" schaffen, sondern führt nur zu einem Mehrverbrauch, der sich auch in der Heizkostenabrechnung niederschlägt. Wer, sei es aus Umweltbewusstsein oder Sparsamkeit, sei es wegen einer Vorliebe für kühlere Raumtemperaturen, sparsamer heizt, muss in jedem Fall erkennen, dass mehr zu heizen auch bedeutet mehr zu bezahlen.
Die Anwendung einer Rohrwärmekorrektur ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Vermieters/Betreibers. Dieser wird dabei üblicherweise durch sein Ableseunternehmen beraten. Die Auswahl der Methode kann schon deswegen nicht in der Richtlinie vorgegeben werden, weil es von den örtlichen Gegebenheiten (Heizungsanlage, Rohrsystem) abhängt, welches Verfahren am am sinnvollsten ist.

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