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VDI 4330 Blatt 3 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Pollenmonitoring - Technische Pollensammlung mit Pollenmassenfilter (PMF) und Sigma-2-Sammler

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMO) - Pollen monitoring - Technical pollen sampling using pollen mass filter (PMF) and Sigma-2 sampler

Erscheinungsdatum
2007-01
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
54
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie beschreibt ein Verfahren, mit dem Pollen mit dem Depositionssammler Sigma-2 zusammen mit dem PMF gesammelt werden können. An den Proben soll der Polleneintrag nach Art und Anzahl sowie der Anteil an transgenen Pollen bestimmt werden. Der Sigma-2-Sammler dient hierbei der standardisierten Probenahme zur direkten mikroskopischen Pollenanalyse. Mit dem PMF erhält man ausreichende Pollenmengen für eine molekularbiologische Diagnostik. Notwendige Grundlagen zum Verständnis dieser Richtlinie sind in VDI 4330 Blatt 1 und Blatt 2 dargelegt. Die Sammlung von Pollen mit technischen Sammlern für das GVO-Monitoring ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der biologischen Honigsammlung durch die Honigbiene zu sehen (VDI 4330 Blatt 4). Der Einsatz der technischen Passivsammler und der biologischen, aktiven Sammlerin Honigbiene ergänzen sich in vielfältiger und positiver Weise für das Pollenmonitoring von GVO. Während die technischen Sammler Ergebnisse zum Polleneintrag am Standort liefern, zeigen die Bienen eine raumübergreifende Sammelaktivität, die einen Querschnitt über die im Raum etablierten, blühenden Pflanzen ergibt. Mit beiden Sammelverfahren wird ein breites Pollenartenspektrum erfasst, wobei sich die Verfahren über die Vegetationszeit ergänzen. Für Rückschlüsse auf eine Herkunft von GVO sind gegebenenfalls weitere, hier nicht behandelte Verfahren und Informationen erforderlich.

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FAQ

Antwort:

Was Sie vorschlagen, ist eine sogenannte Nutzergruppentrennung. Durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist eine Nutzergruppentrennung nur bei unterschiedlichen Erfassungssystemen, z.B. Wenn ein Teil A des Gebäudes ist mit Verdunsterröhrchen ausgestattet ist, ein anderer Teil mit elektronischen Heizkostenverteilern. Alles andere hat Empfehlungscharakter, z.B. bei Mischung von Wohnungen und Gewerbe, Liegenschaften mit mehreren Gebäuden, unterschiedliche Nutzungszeiten.
Im geschilderten Fall, wo sich die beiden Gebäudebereiche durch die Wohnungsgröße und das Nutzerverhalten unterscheiden, ist a priori kein zwingender Grund für die Nutzergruppentrennung erkennbar. Eine "Genauigkeitssteigerung" ließe sich damit wahrscheinlich erreichen, aber zwingend ist das nicht. Bei so einem kleinen Objekt wäre das wohl auch kaum wirtschaftlich, denn die Nutzergruppentrennung ist nicht kostenneutral.
Soweit hier nennenswerte Rohrwärme vorliegt, wäre es denkbar, diese nicht nach Fläche, sondern Rohrlänge/leistung zu verteilen.

Antwort:

Keiner. Bitte lesen Sie trotzdem weiter. Die merkwürdig erscheinende Benummerung ist aus der Historie der Richtlinie zu verstehen: Als wir anfingen, die alte Richtlinie zur Heizkostenerfassung zu überarbeiten, schien aus der damaligen Situation (Mauerfall) heraus die Erarbeitung der Rohrwärmekorrektur, eigentlich ein kleines Teilthema, vordringlich. Auch wir (der Richtlinienausschuss) hatten erwartet, dass das hauptsächlich ein Thema in den Plattenbauten der neuen Bundesländer wäre. Das Teilthema haben wir damals als „Beiblatt“ bezeichnet, schon im Hinterkopf den Gedanken hegend, es eines Tages in eine Richtlinie VDI 2077 einarbeiten zu wollen. Nun hat sich im Verlauf der weiteren Diskussionen in den Ausschüssen auch der Bedarf an einer noch weiter gefassten Bearbeitung der Thematik „Verbrauchskostenerfassung“ (nicht nur Heizkosten) ergeben, siehe auch obige Tabelle. VDI 2077 ist nun keine einzelne Richtlinie mehr, sondern eine Reihe. Und in deren Gesamtsystematik halten wir das Thema „Rohrwärme“ unter der Blattnummer 3.5 für geeignet einsortiert. Die endgültige Fassung der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.5 wird daher VDI 2077 Beiblatt ersetzen. Das steht in der Tat auch so auf dem Titelblatt des aktuell veröffentlichten Entwurfs VDI 2077 Blatt 3.5; dort wird als „frühere Ausgabe“ von VDI 2077 Blatt 3.5 die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt genannt.

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