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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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Preis
97,30 EUR inkl. MwSt.
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FAQ

Antwort:

Der Ansatz einer Dokumentation ist vernünftig, da rechtlich nur Bestand hat, was dokumentiert ist. Leider können wir Ihnen aber keine entsprechenden Formulare anbieten.

Antwort:

Sie meinen nicht Entnahmestellen, sondern Probenahmestellen, richtig?

In der UBA-Empfehlung "Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen nach Trinkwasserverordnung - Probennahme,Untersuchungsgang und Angabe des Ergebnisses" fordert:

!Die Festlegung der Probennahmestellen liegt in der Verantwortung des UsI und ist durch hygienisch-technisch kompetentes Personal mit nachgewiesener Qualifikation zu treffen. Hinsichtlich der Anforderungen für eine ausreichende Qualifikation wird auf die Empfehlung des Umweltbundesamtes zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse verwiesen."

Und die in Bezug genommene UBA-Empfehlung "Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß
Trinkwasserverordnung" führt aus:

"Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein einschlägiges Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023 (Zertifikat, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene des Fachverbandes Sanitär Heizung Klima, DVGW-Fortbildungen zur Trinkwasserhygiene etc.)."

Lassen Sie sich nicht durch die Bezeichung "UBA-Empfehlung" täuschen: Durch die Art des Verweises in der TrinkwV sind diese "Empfehlungen" zwingend einzuhalten.

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