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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Die bekannten Regelwerke DIN EN 1717 und DIN 1988-100 für den Schutz des Trinkwassers sehen für die beschriebene Augendusche keine Absicherung nach Kat 5 vor. Körpernot- und Augenduschen sind Trinkwasserentnahmestellen, die bestimmungsgemäß genutzt werden müssen. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung inkl. Instandhaltung ist ganz sicher auch keine Absicherung nach FK 5 notwendig. Was Sie beschreiben, ist eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung und fehlende Instandhaltung. Wenn man nach dieser Argumentation handeln wollte, müsste man jede Entnahmestelle nach Kat 5 absichern, weil an jeder Entnahmestelle durch unsachgemäße Nutzung das Risiko einer Rückverkeimung vorhanden ist.

Antwort:

Die spannende Frage aus meiner Sicht ist, wieso diese Unklarheit entstanden ist: Wurde das Thema schlecht gelehrt oder haben die Teilnehmenden nicht richtig aufgepasst?

Richtig ist: Der Wasseraustausch muss über alle Entnahmestellen stattfinden. Tatsächlich nicht durch Spülen, sondern durch bestimmungsgemäßen Betrieb. Und "bestimmungsgemäß" ist die Nutzung mit Perlator.

Auch richtig: Die Sinnhaftigkeit einer Ringleitung ist häufig nicht gegeben, da durch den Einsatz das stagnierende Volumen vergrößert wird, aber die Anforderung nach bestimmungsgemäßem Betrieb (=entsprechendem Wasseraustausch durch Nutzung) nicht aufgehoben wird. Vielmehr werden Leitungen größer, evtl. werden Druckerhöhungsanlagen notwendig. Beides führt zu mehr Volumen und damit größeren Risiken einer Verkeimung.

"Wasseraustausch"-Einrichtungen, wie Spülstationen, sind nur 80 % der Miete. Sie unterstützen den bestimmungsgemäßen Betrieb und machen das Ganze etwas robuster, können ihn aber nicht ersetzen.

Die Schlussfolgerung: So schlank wie möglich (wenig Volumen) installieren, jede Entnahmestelle regelmäßig nutzen. Dann ist das mikrobiologische Risiko das geringstmögliche. Der bestimmungsgemäße Betrieb beinhaltet übrigens auch noch Instandhaltung.

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