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VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2

Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis

Erscheinungsdatum
2018-01
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
25
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.

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FAQ

Antwort:

Ich nehme an, Sie spielen auf die Stagnation von Wasser in den selten benutzten Anlagenteilen an.
Grundsätzlich geben Sie als Auftraggeber dem Installationsbetrieb vor, was er einbauen soll. Wenn Sie vorgegeben haben, dass Sie - und sei es auch nur zweimal im Jahr - eine Badewanne nutzen können möchten, ist deren Einbau beauftragt und damit nicht als Mangel zu erkennen. Aber auch wenn Sie gar nichts Konkretes zur Badezimmerausstattung sagen und wir alle wissen, dass Badewannen heute eher selten zur Körperreinigung, sondern - eher mit geringer Häufigkeit - als Gesundheits- oder Wellnesseinrichtungen genutzt werden, ist der Einbau von Badewannen immer noch ziemlich üblich und damit nach meinem Verständnis grundsätzlich nicht als Mangel zu sehen. Ob die Leitungen den anerkannten Regeln der Technik genügen, hat mit Ihrer Nutzung (die der Installateur nicht kennt, wenn Sie sie ihm nicht vorgeben) nichts zu tun. Das Problem liegt dann nach meinem Verständnis im bestimmungsgemäßen Betrieb: Sie sollten Vorkehrungen treffen, dass in selten genutzten Anlagenteilen keine unzulässige Stagnation auftritt. (Haben Sie eigentlich auch einen Anschluss für Gartenbewässerung oder einen Anschluss in oder an der Garage? Wie oft werden die ggf. genutzt?) Wenn der Auftraggeber bei Beauftragung erklärt, dass er beabsichtigt, bestimmte Anschlüsse nur sporadisch zu nutzen, dann sollte der Auftragnehmer als Fachbetrieb ihm Hinweise geben, wie der nötige Wasseraustausch sichergestellt werden kann. Das kann sowohl durch entsprechende technische Lösungen geschehen, die Sie dann beauftragen und bezahlen müssten, ist aber auch durch (fehleranfällige) organisatorische Maßnahmen (alle 72 Stunden händisch spülen) möglich. Ihre Frage ist daher in dieser Allgemeinheit nicht zu beantworten, sondern kann nur durch eine dazu berechtigte und befähigte Person im Rahmen einer Rechtsberatung abschließend geklärt werden.

Antwort:

Die Qualifikation nach VDI/DVGW 6023 Kat. B ist gewollt personenbezogen: Jede Person, die an der Trinkwasser-Installation arbeitet, soll ein Basiswissen in der Hygiene haben. Letztendlich liegt die Verantwortung für hygienisch einwandfreies Arbeiten beim ausführenden Betrieb; ob Sie also Ihre Mitarbeiter zu einer solchen Schulung schicken oder nicht, ist daher Ihre Entscheidung. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter nachweislich nach VDI/DVGW 6023 qualifiziert haben, dürfte es Ihnen leicht fallen nachzuweisen, dass Sie hier Ihrer Sorgfaltspflicht Genüge getan haben. Auf der anderen Seite kann natürlich der Auftraggeber bestimmte Anforderungen stellen, denn er bezahlt.

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