VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2
Hygiene in Trinkwasser-Installationen - Gefährdungsanalyse
Auf einen Blick
- Englischer Titel
-
Hygiene in drinking-water supply systems - Hazard analysis
- Erscheinungsdatum
- 2018-01
- Herausgeber
- Bauen und Gebäudetechnik
- Autor
- Technische Gebäudeausrüstung
- Zugehörige Handbücher
- Seitenanzahl
- 25
- Erhältlich in
- Deutsch, Englisch
- Kurzreferat
-
Diese Richtlinie liefert dem Sachverständigen, der eine Gefährdungsanalyse ausführt, praxisrelevante Hilfestellungen zur fachgerechten Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsanalyse nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Sie legt zu diesem Zweck formale und inhaltliche Aspekte fest und definiert Qualifikationsanforderungen an den Sachverständigen. Es werden die ereignisorientierte Gefährdungsanalyse nach UBA-Empfehlung bei Legionellenbefall und die elektiv als Schwachstellenanalyse durchgeführte systemorientierte Gefährdungsanalyse beschrieben.
FAQ
Antwort:
Ja - und nein. Ja in dem Sinn, dass die VDI 6023 festlegt, dass alles Wasser, das sich in einer Trinkwasserinstallation befindet, binnen 72 Stunden ausgetauscht werden muss. Nein, denn eine Menge Wasser in Litern wird nicht angegeben. Zudem muss der Wasseraustausch an JEDER Entnahmestelle stattfinden, damit wirklich die ganze Installation gespült wird, nicht nur Teile. Und optimalerweise wird nicht jeweils eine Entnahmestelle einzeln geöffnet, sondern mehrere gleichzeitig, damit sich in den Leitungen eine hinreichende Strömungsgeschwindigkeit einstellt.
Das Intervall ist also leicht zu beantworten: Längstens 72 Stunden.
Die Spülmenge oder -dauer hingegen nicht. Spülen sollten Sie die Kaltwasserleitungen, bis frisches, d.h. kaltes Wasser austritt. "Kalt" bedeutet hier "kälter als 25 °C". Allerdings ist auch das während ausgedehnter Hitzeperioden eine Herausforderung: Wenn schon die Hausanschlusstemperatur zu hoch ist, schaltet die Armatur nämlich bei reiner Temperatursteuerung permanent auf "offen", weil kein kaltes Wasser kommt. Schlecht, wenn der Ablauf dann nicht frei ist, aber niemand zu Hause ist ...
Das reicht fürs Kaltwasser. Beim erwärmten Trinkwasser kommt es auf die Art der Trinkwassererwärmung an. Ein Untertischgerät würde ich abschalten und auch nach Temperatur spülen, bei anderen Systemen ist die Lösung nicht ganz so einfach. Spülen, bis 55°C an jeder Entnahmestelle ansteht. Da wir eine „maximal-3-Liter-Regel“ haben (Stichleitung ohne Zirkulation) und in der VDI 6023 Blatt 1, Tab. 1, festgelegt haben, dass 55°C nach 3-Liter-Ablauf anstehen sollten, ist die Wassermenge überschaubar, die verworfen wird. Die 3-l-Regel gilt ab dem letzten Abzweig in der Installation zu der betreffenden Entnahmestelle.
Probieren Sie mit einem Küchenmessbecher und einfachen Thermometer (z.B. Bratenthermometer) aus, ob diese beiden Temperaturen (25 °C für kalt, 55 °C für warm) nach Ablauf von 3 Liter in einem Volumen von 250 ml anstehen. Also 3 l ablaufen lassen, dann 250-ml-Messbecher fülle, Temperatur messen. Dann können Sie die 3 l näherungsweise als Spülmenge nutzen. Dauert es länger, sollten Sie sich an den Vermieter wenden und bis zur Verbesserung der Situation dasjenige Volumen ablaufen lassen, bei dem 55 °C erreicht bzw. 25 °C unterschritten werden.
Es wäre daher empfehlenswert, wenn Sie sich von einem Fachinstallateur beraten ließen.
Antwort:
Zur Richtigstellung: Es geht um §31 TrinkwV. (VDI 6023 Blatt 1 hat keine §§.)
Die Anforderungen des §31 sind kumulativ d.h. UND-verknüpft.
Nach Ihrer Beschreibung haben Sie Wohnungsstationen mit < 3 l + Duschen in einem Gebäude mit > 2 WE + Vermietung (gewerbliche Nutzung).
Daher ist die Anlage i.S. der TrinkwV nicht beprobungspflichtig. Entscheidend hierfür ist der Wasserinhalt von weniger als 3 l. (Da mir ein Fachkollege berichtet, dass er diese Frage mit umgekehrtem Relationszeichen, also > statt < erhalten hat, prüfen Sie bitte nochmal, was denn nun den Tatsachen entspricht.)