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Richtlinie VDI 3886 Blatt 1

Riecht es nur oder stinkt es schon? Ermittlung und Bewertung von Gerüchen

Gerüche aus Anlagen wie z.B. Industrieanlagen, Kläranlagen, Abfallanlagen, aber auch aus Tierhaltungsanlagen können unangenehm sein. Insbesondere wenn man ihnen z.B. als Anwohner über längere Zeit ausgesetzt ist.Was als Geruchsbelästigung empfunden wird, ist jedoch individuell verschieden

Immissionsschutzrechtliche oder baurechtlichen Genehmigungsverfahren, Überwachungsverfahren - ausgelöst durch Nachbarbeschwerden - oder auch Bauleitplanverfahren können Anlass für die Prüfung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen sein. Für diese Prüfung kann es im Einzelfall erforderlich sein, ein Geruchsgutachten zu erstellen

Die Richtlinie VDI 3886 Blatt 1 „Ermittlung und Bewertung von Gerüchen - Geruchsgutachten“ vereinheitlicht und systematisiert die Vorgehensweise bei der Entscheidungsfindung, ob ein Geruchsgutachten erstellt werden muss.  Sie wendet sich in erster Linie an Entscheidungstragende, das heißt an die für den Immissionsschutz jeweils zuständigen Überwachungs-, Genehmigungs- und Fachbehörden, an die Antragstellenden bzw. Anlagenbetreibenden und die sie gegebenenfalls unterstützenden Geruchsgutachterinnen und Geruchsgutachter.

In der Richtlinie werden vier Prüfschritte aufgezeigt, deren Beantwortung ohne Messungen möglich sein sollte. Falls die Antworten der Prüfschritte zu dem Ergebnis führen, dass ein Geruchsgutachten erstellt werden muss, gibt die Richtlinie Hinweise zu anderen VDI-Richtlinien und Regelwerken, in denen Umfang und Methodik einer Geruchsgutachtenerstellung beschrieben werden.

Die Richtlinie ist im Dezember 2023 als Weißdruck erschienen und kann für 117,70 € beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.

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Fachliche Ansprechpartnerin:
Dr. Anke Niebaum
VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL)
Telefon: +49 211 6214-369
E-Mail: krdl@vdi.de 

Heike Homann
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Heike Homann

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