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Gebäudeenergiegesetz

Viele Impulse für eine Wärmewende fehlen

Der Bundestag hat im Juni endlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet, das nun frühestens im Oktober 2020 in Kraft tritt. Es setzt die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor.

Das GEG fasst alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich Gebäude und Erneuerbare Energien einheitlich zusammen und ersetzt die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). 

So weit, so gut: Doch laut dem 2019 vom Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken. Der VDI bedauert daher, dass eine notwendige Verschärfung der energetischen Vorgaben bei Sanierungsmaßnahmen nicht berücksichtigt wurde. Bei einer Neubaurate von ein bis zwei Prozent ist eine Sanierungsverpflichtung unvermeidlich, um diese Klimaziele zu erreichen. Sanierung darf hier nicht Verbesserung der Gebäudehülle bedeuten, sondern auch Verbesserung der Gebäudetechnik einschließlich Nutzung der Sektorenkopplung, beispielsweise bei Beheizung durch mit klimaneutralem Strom betriebener Wärmepumpen.

Im Bereich der Wohngebäude wird im GEG leider weiterhin keine Kühlung betrachtet, sondern lediglich auf die formale Einhaltung des sommerlichen Wärmeschutzes verwiesen. Tatsache ist jedoch, dass auch Gebäude, die vor einigen Jahren für die sommerlich Periode als unproblematisch angesehen wurden, bei den zu erwartenden zunehmenden Extremwetterlagen mit Hitze dann unkomfortable oder gar gesundheitsschädliche Raumzustände aufweisen können. In der Folge kaufen die Nutzer ineffiziente Kältegeräte im Baumarkt. Die Förderung einer weitergehend klimaneutralen Gebäudekühlung wäre aus Sicht des VDI hier ein sinnvolles Instrument gewesen.

Überprüfung des tatsächlichen Energieverbrauchs fehlt im Gesetz

Unabhängig von der Verpflichtung zur Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises hätte nach Meinung des VDI die Verpflichtung einer regelmäßigen Überprüfung der tatsächlichen (Primär-) Energieverbräuche im Gesetz aufgenommen werden müssen. Denn insbesondere komplexe Energiekonzepte beinhalten die Gefahr, aufgrund verschwenderischem Nutzerverhalten oder Fehlbedienungen deutlich mehr Energie zu verbrauchen, als das dem Bedarfswert entspricht. Hierbei kommt dem Monitoring eine entscheidende Bedeutung zu. Ein erkannter Mangel muss in diesen Fällen Konsequenzen erfordern. Auch die Arbeit mit Monatswerten für Energiebedarfe im Gebäudebereich wird den Anforderungen nicht gerecht. Das Ziel muss eine stündliche Bilanzierung der Energie im Gebäude sein, die Bedarf, Erzeugung und Speicherung berücksichtigt.

Es fehlen somit zentrale Impulse, um die Wärmewende im Gebäude voran zu bringen. Der VDI sieht hier kein Problem mit der Verfügbarkeit von effizienten Technologien für Gebäude, sondern ein Umsetzungsproblem. Die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor rückt, besonders vor dem Hintergrund der langen Betriebszeiten von Gebäuden, in weite Ferne. Erfreulich ist allerdings, dass gemeinsam mit dem GEG auch die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik gesetzlich festgeschrieben wurde. Diese war schon lange überfällig. Für eine bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom für Neubauten mit neuen Kappungsgrenzen wird ein stärkerer Anreiz für den Einsatz dieser Technologien gesetzt.

Autor: Stephan Berends

Fachlicher Ansprechpartner:
Christian Borm, M. Sc.
Koordinator Fokusthema 1,5 Grad
E-Mail: borm@vdi.de 

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