Was tun bei Kündigung aus heiterem Himmel?
In der aktuellen Wirtschaftslage versuchen zahlreiche Unternehmen durch Kurzarbeit Kündigungen zu verhindern. Doch was, wenn es dennoch zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt?
In der aktuellen Podcast-Folge von „Technik aufs Ohr“ geht es um das Thema Kündigung. Gesprächspartner ist Herr Dieter Anders. Er ist Rechtsanwalt und inzwischen seit 30 Jahren in der VDI-Hauptgeschäftsstelle zuständig für Rechtsangelegenheiten. Seine Schwerpunkte liegen beim Datenschutz, Vereins-, Berufs- und Arbeitsrecht.
Prinzipiell gilt, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Wer also morgens ins Büro kommt und vom Vorgesetzten gesagt bekommt „Sorry, das war es“, der muss also nicht sofort seinen Schreibtisch räumen. Die Kündigungsgründe sollten sich ebenfalls aus dem Kündigungsschreiben ergeben. Welche Gründe es gibt, darüber berichtet Dieter Anders in diesem Gespräch. Die Moderatoren thematisieren hierbei auch Aspekte des Kündigungsschutzgesetzes.
Eine Kündigung wegen dringender betrieblicher Erfordernisse kann in der Corona-Krise durchaus greifen und häufiger vorkommen als man denkt. Wann diese Form der Kündigung gerechtfertigt ist, erklärt unser Gast im Podcast. Zum Beispiel muss es dringende betriebliche Erfordernisse geben.
Eine Sonderform der Kündigung ist der Aufhebungsvertrag. Hier werden sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber im besten Fall einig und können das Arbeitsverhältnis früher auflösen. Was alles in einen ordentlichen Aufhebungsvertrag gehört und worauf Ingenieur*innen achten sollten, gibt es ebenfalls zu hören.
Hinweis: „Der Podcast „Technik aufs Ohr“ ist eine gemeinsame Produktion von VDI e.V. und ingenieur.de (VDI Verlag GmbH). Jegliche Werbung während der Podcast-Folge erfolgt ausschließlich über die VDI Verlag GmbH. Der VDI e.V. erzielt hieraus keinerlei Einnahmen".