Direkt zum Inhalt

VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

Inhaltsverzeichnis der Richtlinie ansehen

Richtlinie bestellen

Preis ab
67,60 EUR inkl. MwSt.
Bei DIN Media bestellen

FAQ

Antwort:

Als der Ausschuss VDI 2077 die Arbeit am Rohrwärmekorrekturverfahren aufnahm, war in der Tat die Vermutung, dass es sich im Wesentlichen um eine Problematik bei Bestandsbauten in den neuen Bundesländern handelte. Inzwischen wissen wir es besser: Durch Rohrwärme bedingte Kostenverschiebungen treten nachweislich in ganz Deutschland auf – und leider auch nicht nur in Altbauten. Anscheinend werden auch heute noch Einrohrheizungen neu gebaut, weil man damit Rohrlänge einspart, und auch Rohre ungedämmt verlegt. Das kann sinnvoll und problemfrei sein, wenn in der fraglichen Immobilie nicht abgerechnet werden muss, z. B. weil es nur einen Nutzer gibt, und wenn die ungedämmten Rohre nicht zu Wärmeverlusten führen, sondern genutzte Räume beheizen. Bei einer Immobilie, bei der abgerechnet werden muss, ist damit aber der Grundstein für Ärger gelegt.

Antwort:

VDI 2077 *muss* in keinem Fall angewendet werden, sondern die Anwendung einer entsprechenden Korrektur ist beim Vorliegen einer Rohrwärmeproblematik sinnvoll (siehe auch Fragen vom 3/11 und 16/11/2014). Grundsätzlich gilt für die Abrechnung von Heizkosten in einer Mischanlage die HeizkostenV, die aber für bestimmte Situation (u. a. eben das Vorliegen der Rohrwärmeproblematik) die Öffnung zur Anwendung anerkannter Regeln der Technik enthält. Daher liegt die Entscheidung über die Anwendung oder Nicht-Anwendung beim Eigentümer (bzw. der Eigentümergemeinschaft). WENN allerdings die Anwendung beschlossen wird, ist die Korrektur auf die *gesamte Liegenschaft" anzuwenden.

Stellen Sie Ihre Frage / Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Teilen