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VDI 4330 Blatt 5 - Überprüft und bestätigt

Monitoring der Wirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) - Leitfaden zur Entnahme und Aufarbeitung von Pflanzenproben für die molekularbiologische Analytik

Auf einen Blick

Englischer Titel

Monitoring the effects of genetically modified organisms (GMOs) - Guidelines for the collection and preparation of plant samples for molecular biological analysis

Erscheinungsdatum
2015-11
Herausgeber
Technologies of Life Sciences
Autor
Biodiversität, GVO-Monitoring, Risikomanagement
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
15
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die Richtlinie beschreibt und standardisiert die Probenahme von Pflanzenproben im Freiland sowie die Extraktion der DNA (Deoxyribonucleic Acid) aus diesen Proben für weiterführende molekularbiologische Untersuchungen wie der Polymerasekettenreaktion (PCR). Ziel ist der Nachweis der Anwesenheit oder Abwesenheit von GVO. Die Richtlinie gibt genaue Anweisungen für die Entnahme von Pflanzenmaterial und den weiteren Umgang mit den Proben bis hin zur Lagerung im Labor. Für eine standardisierte Nukleinsäureextraktion wird das Verfahren CTAB und die Extraktion mittels Siliciumdioxid beschrieben. Die Richtlinie ist geeignet für den Einsatz im GVO-Monitoring und für verschiedene Fragestellungen.

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FAQ

Antwort:

Was Sie vorschlagen, ist eine sogenannte Nutzergruppentrennung. Durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist eine Nutzergruppentrennung nur bei unterschiedlichen Erfassungssystemen, z.B. Wenn ein Teil A des Gebäudes ist mit Verdunsterröhrchen ausgestattet ist, ein anderer Teil mit elektronischen Heizkostenverteilern. Alles andere hat Empfehlungscharakter, z.B. bei Mischung von Wohnungen und Gewerbe, Liegenschaften mit mehreren Gebäuden, unterschiedliche Nutzungszeiten.
Im geschilderten Fall, wo sich die beiden Gebäudebereiche durch die Wohnungsgröße und das Nutzerverhalten unterscheiden, ist a priori kein zwingender Grund für die Nutzergruppentrennung erkennbar. Eine "Genauigkeitssteigerung" ließe sich damit wahrscheinlich erreichen, aber zwingend ist das nicht. Bei so einem kleinen Objekt wäre das wohl auch kaum wirtschaftlich, denn die Nutzergruppentrennung ist nicht kostenneutral.
Soweit hier nennenswerte Rohrwärme vorliegt, wäre es denkbar, diese nicht nach Fläche, sondern Rohrlänge/leistung zu verteilen.

Antwort:

Keiner. Bitte lesen Sie trotzdem weiter. Die merkwürdig erscheinende Benummerung ist aus der Historie der Richtlinie zu verstehen: Als wir anfingen, die alte Richtlinie zur Heizkostenerfassung zu überarbeiten, schien aus der damaligen Situation (Mauerfall) heraus die Erarbeitung der Rohrwärmekorrektur, eigentlich ein kleines Teilthema, vordringlich. Auch wir (der Richtlinienausschuss) hatten erwartet, dass das hauptsächlich ein Thema in den Plattenbauten der neuen Bundesländer wäre. Das Teilthema haben wir damals als „Beiblatt“ bezeichnet, schon im Hinterkopf den Gedanken hegend, es eines Tages in eine Richtlinie VDI 2077 einarbeiten zu wollen. Nun hat sich im Verlauf der weiteren Diskussionen in den Ausschüssen auch der Bedarf an einer noch weiter gefassten Bearbeitung der Thematik „Verbrauchskostenerfassung“ (nicht nur Heizkosten) ergeben, siehe auch obige Tabelle. VDI 2077 ist nun keine einzelne Richtlinie mehr, sondern eine Reihe. Und in deren Gesamtsystematik halten wir das Thema „Rohrwärme“ unter der Blattnummer 3.5 für geeignet einsortiert. Die endgültige Fassung der Richtlinie VDI 2077 Blatt 3.5 wird daher VDI 2077 Beiblatt ersetzen. Das steht in der Tat auch so auf dem Titelblatt des aktuell veröffentlichten Entwurfs VDI 2077 Blatt 3.5; dort wird als „frühere Ausgabe“ von VDI 2077 Blatt 3.5 die Richtlinie VDI 2077 Beiblatt genannt.

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