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VDI 6023 Blatt 2 - Zurückgezogen

Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training

Erscheinungsdatum
2005-03
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
17
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.

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FAQ

Antwort:

Das Raumbuch ist die Grundlage der Planung eines Gebäudes und der Trinkwasserinstallation. Es muss daher schon längst existieren, bevor das Gebäude steht, und es muss während der Errichtungs- und der Betriebsphase aktualisiert werden. Sie finden ein Beispiel für die Ausgestaltung des Raumbuchs für den Bereich Trinkwasser in der Richtlinie VDI 3810 Blatt 2*VDI 6023 Blatt3. Mit der Hygiene-Erstinspektion hat es nichts zu tun. Hinweise zur Hygiene-Erstinspektion finden Sie in der Richtlinie VDI 6023 Blatt 1, Hinweise zur Umsetzung der Hygiene-Erstinspektion finden Sie in der fachlichen Stellungnahme FS-401 des DVQST e.V., siehe www.dvqst.de unter "Fachliche Stellungnahmen".

Antwort:

Die bekannten Regelwerke DIN EN 1717 und DIN 1988-100 für den Schutz des Trinkwassers sehen für die beschriebene Augendusche keine Absicherung nach Kat 5 vor. Körpernot- und Augenduschen sind Trinkwasserentnahmestellen, die bestimmungsgemäß genutzt werden müssen. Bei bestimmungsgemäßer Nutzung inkl. Instandhaltung ist ganz sicher auch keine Absicherung nach FK 5 notwendig. Was Sie beschreiben, ist eine nicht bestimmungsgemäße Nutzung und fehlende Instandhaltung. Wenn man nach dieser Argumentation handeln wollte, müsste man jede Entnahmestelle nach Kat 5 absichern, weil an jeder Entnahmestelle durch unsachgemäße Nutzung das Risiko einer Rückverkeimung vorhanden ist.

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