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VDI 6023 Blatt 2 - Zurückgezogen

Hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen - Anforderungen an die Hygieneschulung

Auf einen Blick

Englischer Titel

Hygiene aspects of the planning, design and installation, operation and maintenance of drinking water supply systems - Requirements for hygiene training

Erscheinungsdatum
2005-03
Zurückziehungsdatum
2006-07
Ersatzdokument
Herausgeber
Bauen und Gebäudetechnik
Autor
Technische Gebäudeausrüstung
Zugehörige Handbücher
Seitenanzahl
17
Erhältlich in
Deutsch, Englisch
Kurzreferat

Die nach VDI 6023 durchzuführenden Maßnahmen erfordern eine gezielte Schulung des damit betrauten Personals. Die hier vorgelegte Richtlinie VDI 6023 Blatt 2 dient der Qualitätssicherung dieser Maßnahmen, indem Anforderungen an die mit diesen Schulungen betrauten Referenten gestellt, die Schulungsinhalte konkret dargelegt, Rahmenbedingungen für den Ablauf der Schulung vorgegeben und die Prüfungsbedingungen für die Abschlussprüfung festgelegt werden.

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FAQ

Antwort:

Die Schulung nach VDI/DVGW 6023 ist freiwillig. Zwingend hingegen ist es, dass die Mitarbeiter fortlaufend das aktuelle Fachwissen haben. Das u. a. basiert auf §242 BGB (Treu und Glauben), aus dem abzuleiten ist, dass ein Fachbetrieb entsprechend dem aktuellen Stand des Wissens zu handelt hat. Es bedeutet u. a., dass die Fachleute im Bereich Trinkwasser (z. B. die Mitarbeiter eines Installationsbetriebs) die AKTUELLEN anerkannten Regeln der Technik (wie eben VDI/DVGW 6023, die DVGW-Arbeitsblätter W 551, 553 und 557, die Normenreihen DIN 1988, DIN EN 806, DIN EN 1717, DIN EN 12502) kennen müssen. Dieses Wissen bekommen Teilnehmer an VDI-GBG-Partnerschulungen in einer durch den VDI qualitätsgesicherten Schulung geboten. Haben alle Mitarbeiter eines Betriebs aktuelle Schulungszertifikate, so wird dem Unternehmer im Klagefall in aller Regel nicht vorwerfbar sein, dass er ungeeignetes Personal eingesetzt habe.

Antwort:

Prinzipiell hat die Urkunde kein "Verfalldatum". Wir empfehlen mindestens eine Nachschulung nach Neuausgaben der Richtlinie. Letztendlich schulden Fachleute ihren Kunden immer einen aktuellen Wissensstand; wie sie ihr Wissen aktuell halten, bleibt dabei den Fachleuten selbst überlassen. Man muss also nicht zwingend eine VDI-Partnerschulung (oder überhaupt eine Schulung) besuchen. Ein aktuelles Zertifikat ist aber ein einfacher und vernünftiger Weg, Bemühungen um den aktuellen Wissensstand zu belegen.

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